Die Mär vom Höchststeuerland

Bundesregierung plant Geschenke für Unternehmen, ist sich aber über das Ausmaß unein

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.

»Die Vorschläge der Union zur Unternehmenssteuerreform kommen zum richtigen Zeitpunkt«, freut sich Joachim Lang. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) kritisiert schon lange, dass die Bundesrepublik im internationalen Vergleich mittlerweile ein »Höchststeuerland« sei. Es wäre daher dringend geboten, die Belastung zu senken. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte vorgeschlagen, Unternehmen durch Abschaffung des Solidaritätszuschlags und verbesserte Abschreibungsbedingungen um insgesamt 20 Milliarden Euro pro Jahr zu entlasten. Mit Blick auf SPD und Linkspartei warnt Indus-trielobbyist Lang dagegen vor einem höheren Spitzensteuersatz. In Zeiten nachlassenden Wachstums seien solche Überlegungen »grundfalsch«.

Nun sagt der Spitzensteuersatz wenig über die tatsächlichen Steuerzahlungen aus. Große Konzerne entrichten laut einer Studie der Grünen im Europaparlament fast nirgendwo in der EU den gesetzlich vorgeschriebenen Steuersatz. In Deutschland liegt die Abgabenlast eigentlich bei 30 Prozent, tatsächlich führten Konzerne durchschnittlich aber nur 20 Prozent an den Fiskus ab.

Abweichungen zwischen nominalem und effektivem Steuersatz sind indes von Politik, Gewerkschaften und Wissenschaft durchaus erwünscht, um etwa eine Doppelbesteuerung von Gewinnausschüttungen an Aktionäre zu vermeiden, Branchen gegenüber ausländischer Konkurrenz abzuschirmen oder »grüne« Forschungsausgaben zu fördern. Solche Ausnahmen verkleinern die Bemessungsgrundlage, auf die dann der gesetzliche Steuersatz angewendet wird. Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung warf denn auch der Studie der Grünen »gravierende methodische und inhaltliche Schwächen« vor.

Konzerne haben indes kaum Interesse daran, ihre wirklichen Zahlungen transparent zu machen. Gleichzeitig bietet das Steuerrecht international das Bild eines Flickenteppichs. In Deutschland zahlen Firmen üblicherweise Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer sowie Umsatz- und Gewerbesteuer. Hinzu kommen zwei Dutzend Kleinabgaben bis hin zur »Zwischenerzeugnissteuer«.

Der Flickenteppich erschwert länderübergreifende Vergleiche. Zum ersten Mal versucht nun die Indus-triestaatenorganisation OECD in ihrem Bericht »Corporate Tax Statistics«, vergleichbare Zahlen zu liefern. Darin finden sich Daten zu Körperschaftsteuereinnahmen, gesetzlichen und effektiven Steuersätzen.

Aus all diesen Blickwinkeln liegt die Bundesrepublik im oberen Mittelfeld, etwa gleichauf mit wichtigen Konkurrenten wie Frankreich, den Niederlanden oder Japan. Keineswegs also an der Spitze, wie etwa der BDI behauptet. Im oberen Mittelfeld verortete bereits 2018 das Bundesfinanzministerium die maximale Besteuerung hierzulande, wenn zusätzlich die Anteilseigner berücksichtigt werden.

Die aktuelle Steuerrallye nach unten hat US-Präsident Donald Trump gestartet, als im vergangenen Jahr die landesweiten Unternehmenssteuern von 35 auf 21 Prozent gesenkt wurden. Ein Steuerparadies sind die Vereinigten Staaten laut OECD dennoch nicht, weil viele Bundesstaaten und Kommunen vergleichsweise hohe Steuern erheben.

International hat Trump dennoch eine Diskussion um Steuersenkungen losgetreten, die von Wirtschaftsverbänden wie dem BDI dankend aufgegriffen wird. Die Bundesrepublik ist mit ihrem föderalen System hierfür besonders offen. So entscheiden beispielsweise die Gemeinden mit über die Höhe der Gewerbesteuer.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) lehnt zwar die Pläne seines Kollegen Altmaier ab, plant aber zumindest eine steuerliche Entlastung von Forschungsausgaben. Während die Regierung diese ursprünglich nur für Mittelständler wollte, legte Scholz jetzt ein »Diskussionspapier« vor, laut dem auch forschende Konzerne mit einer Steuerprämie von 500 000 Euro belohnt werden sollen.

Die Union will eine weitergehende Reform zum Zwecke der Standortsicherung. Steuerlast ist dabei aber nur einer unter vielen Faktoren und, anders als die Industrielobby behauptet, »in den seltensten Fällen ausschlaggebend«, wie Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln, meint. Auch würden in Deutschland ansässige Unternehmen nicht wegen der Steuerlast abwandern. Zum Entscheidungsfaktor würden Steuern erst, wenn es um zusätzliche Investitionen gehe.

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