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Aufstocken für Azubis

Das Kabinett will die Berufsausbildungsbeihilfen erhöhen. Ein Lehrlings-Mindestlohn ist aber immer noch nicht in Sicht

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: 3 Min.

Fast kann man die Uhr danach stellen: Die wiederkehrenden Klagen der Bäckerei-, Fleischerei- und Gaststättenbetreiber*innen über die ausbleibenden Azubis. Für Gewerkschaften liegt der Grund für diesen Auszubildendenmangel auf der Hand: die miese Bezahlung. Angehende Hotelkaufleute erhalten gerade einmal 585 Euro im Monat im ersten Jahr, Bäcker*innen 615 Euro und Fleischer*innen rund 409 Euro Ausbildungsvergütung - und zwar im Schnitt.

Nachdem die Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen schon länger auf Nachbesserungen bei der Attraktivität der Ausbildungen drängen, hat die Bundesregierung nun das Thema aufgegriffen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat das Thema sogar zum Schwerpunktthema gemacht und erklärt: 2019 »wird das Jahr der Berufsbildung«. Und auch den finanziellen Aspekt scheint die Regierung als Problem erkannt zu haben. Am Mittwoch wurde nun im Bundeskabinett ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine Anhebung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vorsieht. Die Sätze sollen von 340 Euro für Miete auf 420 Euro angehoben werden. Die Verpflegungspauschale soll von 130 auf 168 Euro erhöht werden. Allerdings: Das BAB erhalten Azubis unter 18 Jahren nur, wenn die Ausbildungsstätte zu weit entfernt liegt, um noch Zuhause zu wohnen. Zudem werden auch hier die Einkommen der Eltern, ähnlich wie beim BAföG, herangezogen, um einen Anspruch festzustellen.

Der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, genügt das nicht. Sie sagte »neues deutschland«: »Die Bundesregierung räumt in ihrem Gesetzesentwurf selbst ein, dass die Erhöhung nur den ›steigenden Unterkunfts- und Verpflegungskosten aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung‹ Rechnung trägt. Der große Wurf ist dieses Gesetz also nicht.«

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Anhebung der Beihilfen grundsätzlich, aber die Sätze seien weiter zu niedrig: »So wirkt zwar die Anhebung der Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust entgegen, kann diesen aber aufgrund von langjährigen Versäumnissen der Anpassung nicht ausgleichen«, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack gegenüber »nd«. Zudem würden derzeit teils extreme regionale Unterschiede bei den Wohnkosten nicht in den Pauschalen berücksichtigt. Der DGB fordert eine Anhebung der Bedarfssätze um mindestens 150 Euro, die dann alle zwei Jahre angepasst werden sollen.

Auch ein weiteres Problem löst die Reform des BAB nicht: »Die Beihilfe gibt es nämlich deshalb, weil die Azubis oft eine so geringe Vergütung erhalten, dass sie davon nicht leben können - vor allem, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen«, kritisiert die LINKE-Abgeordnete Zimmermann. Eine entsprechende Mindestvergütung der Ausbildungen hatte eigentlich auch die Bildungsministerin ins Spiel gebracht. Doch die von ihr vorgeschlagenen 504 Euro im ersten Jahr sind der SPD zu niedrig - eine Einigung ist nicht in Sicht. Die Sozialdemokrat*innen wollen mindestens 660 Euro Vergütung ab Tag 1. Damit haben sie sich der Forderung des DGB angeschlossen. »Davon hätten rund 127 000 Jugendliche etwas, die am Monatsende mit mehr Geld nach Hause gehen könnten«, rechnet Gewerkschafterin Hannack vor.

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