- Politik
- »Rheinmetall entwaffnen«
Prozess gegen Kriegsgegner eingestellt
Rheinmetall-Kritiker sollten hohe Geldstrafe zahlen
In der Nacht zum 18. März 1871 versuchten Französische Regierungstruppen, die Pariser Nationalgarde zu entwaffnen. Dies führte zum Aufstand der Pariser Kommune und dem Versuch, eine sozialistische Gesellschaft zu errichten. Dies wurde blutig niedergeschlagen. Seit den 1920ern wird der 18. März als »Tag für die Freiheit der Politischen Gefangenen« begangen. Dieser bitteren Ironie wird sich das Amtsgericht Berlin-Tiergarten nicht bewusst gewesen sein, als es den Termin für die Verhandlung gegen zwei Kriegsgegner auf diesen Tag gelegt hat.
Die Angeklagten aus Frankfurt am Main sollten zusammen 15.000 Euro zahlen, weil sie während der Jahreshauptversammlung des Rüstungskonzerns Rheinmetall am 8. Mai 2018 im Berliner Maritim-Hotel vor dem Haupteingang ein Transparent mit der Aufschrift »8. Mai 1945 - damals wie heute, war starts here, let’s stop it here« zeigen wollten. Das Banner war in den Farben der kurdischen Befreiungsbewegung gehalten, um gegen den Einsatz von Leopardpanzern aus deutscher Rüstungsproduktion beim Einmarsch der Türkei im kurdischen Afrin in Syrien zu protestieren. Den Aktivisten der Initiative »Rheinmetall entwaffnen«, Christoph B. und Kai S., wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Ihnen wurde zur Last gelegt, »energisch das Transparent festgehalten« zu haben, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heißt.
Vor dem Gericht erscheinen die beiden Angeklagten in roten T-Shirts, auf denen der Text des Banners gedruckt steht. Auch viele Menschen im Zuschauerraum tragen diese Shirts. Den Angeklagten und den Zuschauer*innen wird bis auf Zettel und Stift alles abgenommen: kein Handy, kein Portemonnaie. Auch Schals sind verboten - Vermummungsgefahr.
Nach der Anklage verlesen die Angeklagten ihre Prozesserklärungen. Christoph B. und Kai S. kritisieren, dass Waffen von Rheinmetall an kriegsführende Staaten wie die Türkei geliefert werden und die ehemaligen Minister Dirk Niebel (FDP) und Franz Josef Jung (CDU) für den Konzern tätig sind.
Ziel ihrer Aktion sei es gewesen, »den Kriegstreibern in die Suppe zu spucken«, so Kai S. in seiner Stellungnahme, die dem »nd« vorliegt. »Nicht die Kriegsgegner, sondern Rheinmetall und die Bundesregierung gehören auf die Anklagebank«, fasst Christoph B. seine Aussage zusammen. Im Zuschauerraum brandet Applaus auf. Die Richterin droht mehrfach, den Saal räumen zu lassen.
Noch ehe die Zeugen aussagen können, stellt die Verteidigung den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens. Es sei bisher nicht hinreichend geklärt, ob die Entwendung des Transparents durch die Polizei nicht rechtswidrig gewesen sei. Die Verhandlung wird unterbrochen. Nach einer guten halben Stunde dann die überraschende Einigung. Das Verfahren wird gegen eine Zahlung von je 500 Euro an den »Studienkreis Deutscher Widerstand« eingestellt. Angeklagte und Zuschauer sind erleichtert.
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