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  • Bürgerbeteiligung in Berlin

Beteiligung ist zu viel verlangt

Stadtplanungsämter der Bezirke opponieren gegen Pläne der Senatsverwaltung

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist ein unangenehmer Brief, der der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ins Haus flatterte. Auf acht Seiten üben die Amtsleiter der Stadtplanungsämter aller zwölf Bezirke Generalkritik am Entwurf der »Berliner Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung an der räumlichen Stadtentwicklung«, die seit zwei Jahren mit Beteiligungsforen und Gremien mit Vertretern aus Stadtgesellschaft, Politik, Verbänden und Verwaltung erarbeitet werden. Mit den Leitlinien sollen verbindliche Standards für die gesetzlich nicht geregelten Formen der Beteiligung in sehr frühen Planungsphasen gesetzt werden.

Es werde »ein Konstrukt entworfen, das ein Dienstleistungsversprechen an den Bürger abgibt, das derzeit nicht erfüllt werden kann«, kritisieren die Amtsleiter in dem »nd« vorliegenden Brief. Es wird die Befürchtung aufgeworfen, »dass steuerungsbedürftige Stadtentwicklungsprozesse in einer organisierten Verantwortungslosigkeit einzelner Interessengruppen unterzugehen drohen«. Es fehlten Personal, Räumlichkeiten und technische Voraussetzungen, insgesamt enthalte der Entwurf der Leitlinien »keine umsetzbare Antwort auf den nachvollziehbaren Wunsch seitens der Öffentlichkeit nach mehr Transparenz des Verwaltungshandelns«, schließen die Amtsleiter das gepfefferte Schreiben.

»Die von den Amtsleitungen geäußerten Kritikpunkte hinsichtlich der fehlenden Ressourcen und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben haben dabei genauso ihre Berechtigung, wie die Forderungen anderer Zielgruppen, die breitere und transparentere Formen der Beteiligung und bessere Möglichkeiten wünschen, sich einzubringen«, schreibt die Stadtentwicklungsverwaltung salomonisch auf nd-Anfrage zu dem Brief.

Der Hinweis auf fehlende Ressourcen sei unstrittig, heißt es aus der Verwaltung. In den Grundsätzen werde daher explizit darauf Bezug genommen, dass im Landeshaushalt ein Budget für die Beteiligung einzuplanen sei.

»Wir waren uns im Leitliniengremium einig, dass die Stadtplanungsämter den Entwurf nicht verstanden haben«, wird Mitglied Susanna Kahlefeld gegenüber »nd« deutlicher. Sie ist Sprecherin für Partizipation und Beteiligung der Grünen-Abgeordnetenhausfraktion. Es sei auch bei formellen Beteiligungsverfahren so, dass nicht immer dieselben Bürger von Anfang bis Ende dabei seien, was auch bisher die Legitimität der dort getroffenen Entscheidungen nicht infrage gestellt habe. »Wirklich unverschämt finde ich den Vorwurf einer organisierten Verantwortungslosigkeit«, erklärt sie. Denn das Abgeordnetenhaus oder Bezirksparlamente müssten im Vorfeld ein entsprechendes Beteiligungskonzept beschließen. »Wir verlangen, dass vor jedem Prozess die Grenzen klar gezeigt werden«, so Kahlefeld.

Und natürlich sei im Leitliniengremium über die Frage personeller Ressourcen gesprochen worden, erklärt die Parlamentarierin. »Aber sollen wir erst bauen und im Nachhinein die Bürger beteiligen, wenn alle Stellen besetzt sind?«, fragt sie bissig. Über die verbindlichen Beteiligungskonzepte ließe sich der Aufwand schließlich steuern.

»Mit dem Beteiligungskonzept kann es gelingen, die Blockkonfrontation zwischen Bürgern und Verwaltung zu überwinden«, sagt LINKE-Stadtentwicklungsexpertin Katalin Gennburg. Den Brief der Stadtplanungsämter nennt sie einen »Schlag vor den Bug« in diesem Prozess. »Ich werfe den Amtsleitern vor, sich als Verwaltung in einen hochpolitischen Prozess einzumischen, nämlich der Machtumverteilung in einer Krise der repräsentativen Demokratie«, erklärt sie. »Von der Verwaltung wird eine Sachzwanglogik vorgeschoben, um politisch zu handeln«, so die Einschätzung Gennburgs.

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