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ZDF strahlt geänderte Wahlwerbung der »PARTEI« aus

Einen Spot, den die Satiriker zur EU-Parlamentswahl zeigen wollten, hielt der öffentlich-rechtliche Sender für nicht zeigbar. Die NGO Sea-Watch hatte ihn gestaltet.

  • Lesedauer: 3 Min.

Mainz. Das ZDF wird eine neue Fassung des Wahlwerbespots von »Die Partei« zum Thema Seenotrettung ausstrahlen. Die geänderte Version sei juristisch geprüft und akzeptiert worden, sagte eine ZDF-Sprecherin am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz. Die Ursprungsfassung hatte der Sender abgelehnt.

Bei dem urspünglichen TV-Spot habe es sich »inhaltlich nicht um Wahlwerbung« gehandelt, teilte eine Sprecherin des Senders auf Anfrage mit. Stattdessen sei es ein Aufruf zur Unterstützung der Organisation Sea-Watch. Diese setzt sich für die Rettung von Geflüchteten im Mittelmeer ein. Der Sender habe den ursprünglichen Spot abgelehnt, da er die Voraussetzungen des ZDF-Staatsvertrags für die Einräumung von Sendezeit anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament nicht erfülle, erklärte die Sprecherin.

Die PARTEI hatte daraufhin einen zweiten Spot eingereicht, in dem besser kenntlich gemacht ist, dass es sich um einen Wahlwerbespot der Partei handelt. Auf einem Schild im Hintergrund ist nun zu lesen, dass die PARTEI gewählt werden solle, weil sie solchen Inhalten eine Plattform gibt. Dieser Spot wurde nun akzeptiert.

Georg Behrend, Mitarbeiter im Berliner Europabüro der PARTEI, erklärte gegenüber dem »nd«, dass sie mit diesem Spot nicht vorhatten, die Aufmerksamkeit in dieser Weise auf sich zu ziehen und diese lieber Sea-Watch überlassen. »Wir wollen bei der Geschichte uns nicht schmücken, weil wir es wichtig finden, diesen Themen Raum zu geben. Das wollen wir denen überlassen, deren Arbeit das ist«.

Die PARTEI hatte die Gestaltung des Wahlspots Sea-Watch überlassen, wie beide mitteilten. Die Satire-Partei kündigte an, dass sie rechtlich gegen die Entscheidung des ZDF vorgehen wolle und den Spot am Mittwochabend veröffentlichen werde. Der Sea-Watch-Aktivist Ruben Neugebauer sprach von einem vorgeschobenen Argument des ZDF und möglichen politischen Motiven für die Entscheidung. »Während andere Parteien das heiße Eisen Migration vor der Wahl erst gar nicht anfassen wollen, schwingt sich das ZDF beim Partei-Wahlwerbespot zum Scharfrichter über die individuelle und öffentliche Meinungsbildung auf«, erklärte Marie Naass von der in Berlin ansässigen Organisation am Dienstag.

»Ich bin irritiert. Seit wann entscheidet mein alter Kumpel Bellut darüber, was Wahlwerbung für die PARTEI ist und was nicht«, hatte Martin Sonneborn, Spitzenkandidat der PARTEI, nach dem Verbot des ersten Spots mitgeteilt. Er bezog sich dabei auf den ZDF-Intendanten Thomas Bellut.

Der Spot zur Seenotrettung von Flüchtlingen im Mittelmeer beginnt mit der Erklärung: »Die nachfolgende Wahlwerbung ist keine Wahlwerbung. Für den Inhalt dieses Films ist ausschließlich die EU verantwortlich.«

Der öffentlich-rechtliche und private Rundfunk ist zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet. Die Sender müssen den Parteien eine »angemessene Sendezeit« einräumen. Wahlwerbesendungen müssen zudem ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Die Sender dürfen einen Spot nur ablehnen, wenn er eindeutig keine Wahlwerbung darstellt oder offensichtlich gegen allgemeine Gesetze, insbesondere Strafvorschriften, verstößt. Agenturen/nd

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