Niemals Abschiebung in die Folter

EuGH-Urteil: Flüchtlingsstatus bleibt auch nach schweren Straftaten erhalten

  • Lesedauer: 2 Min.

Luxemburg. Schwer kriminelle Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die höchsten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg.

Hintergrund sind die Klagen von drei Asylbewerber. Tschechien hatte einem Flüchtling aus Tschetschenien den Flüchtlingsstatus aberkannt, nachdem er wegen wiederholter Raubüberfälle und Erpressung zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. In Belgien wurden ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu vier Jahren und ein Mann aus Kongo wegen Diebstahls mit vorsätzlicher Tötung zu 25 Jahren Haft verurteilt. Die Flüchtlingsanerkennung wurde ihnen verweigert beziehungsweise entzogen. Der EuGH sollte klären, ob der Entzug dieses Flüchtlingsstatus' nach EU-Regeln mit dem Genfer Abkommen und den Grundrechten der EU vereinbar ist.

Nach Ansicht der Richter ist er das. Sie weisen zunächst darauf hin, dass Drittstaatenangehörige, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland haben, als Flüchtling im Sinne des Genfer Abkommens einzustufen sind. Dies gelte unabhängig davon, ob ihnen dieser Status förmlich nach EU-Recht verliehen worden sei.

Außerdem dürften Menschen nach der EU-Grundrechtecharta nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten des Betroffenen - also auch kriminelles - spiele dabei keine Rolle. Hier gehe der Schutz durch die EU-Regeln, die sich auch auf die Grundrechtecharta berufen, über den der Flüchtlingskonvention hinaus. Die Richter betonen jedoch, dass eine Person, deren Asylantrag nicht stattgegeben oder deren Asylstatus aberkannt wird, in der EU nicht über die gleichen Rechte verfügt wie ein förmlich anerkannter Asylbewerber. Agenturen/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.