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Innenminister wollen an Daten von »smart home«-Geräten
Daten von internetfähigen Haushaltsgeräten sollen als Beweismittel verwendet werden können / Innenministerkonferenz in Kiel
Berlin. Digitale Spuren von internetfähigen Geräten in Privathaushalten könnten bald auch als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz (IMK) hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Digitalen Spuren komme »eine immer größere Bedeutung« bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu, heißt es demnach in der Beschlussvorlage des schleswig-holsteinischen Innenministers und IMK-Vorsitzenden Hans-Joachim Grote (CDU).
Die Innenstaatssekretäre von Union und SPD haben sich laut Zeitung in der vergangenen Woche in Berlin auf einer Vorkonferenz darauf verständigt, den Antrag Schleswig-Holsteins unterstützen zu wollen. Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten wie Alexa des Onlineversandhändlers Amazon, die mit dem Internet verbunden sind, sammelten permanent Daten, die für Sicherheitsbehörden von Bedeutung sein könnten. Die Innenminister tagen vom 12. bis 14. Juni in Kiel. dpa/nd
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