Wie lange kann man das noch essen?
Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz
Eigentlich sollte es nur eine Orientierungshilfe sein. Doch viele Menschen halten das Mindesthaltbarkeitsdatum für ein Wegwerfdatum. Vier Fragen und Antworten zum Mindesthaltbarkeitsdatum finden Sie im nd-ratgeber.
Soziales: Urteil des Landessozialgerichts in Thüringen - Mehr Rente für ehemalige DDR-Volkspolizisten in Sicht. In Thüringen bekommen ehemalige DDR-Volkspolizisten bislang ihr damaliges Verpflegungs- und Kleidergeld nicht auf ihre Rente angerechnet. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts dürfte daran teilweise etwas ändern. Einzelheiten im nd-ratgeber.
Arbeit: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Personenbezogene Ortung ist unzulässig. Seit dem 25. Mai 2018 gilt EU-weit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Unternehmen müssen sich nicht nur ihren Kunden, sondern auch ihren Mitarbeitern gegenüber an die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz halten. Eine GPS-Überwachung von Dienstfahrzeugen ist nur zulässig, wenn sie für den Betriebszweck erforderlich ist oder die Beschäftigten ihr wirksam zugestimmt haben. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden Das Problem wird ausführlich im nd-ratgeber erläutert.
Wohnen: Gerichtsfälle - Streit rund um Lampen, Dunkelheit und Jalousien. Die schönste Wohnung oder das schönste Haus nützen nichts, wenn in der Dämmerung und in der Nacht die Beleuchtung nicht funktioniert. Im schlimmsten Falle kann das sogar zu Schadenersatzforderungen führen, wenn zum Beispiel in einer Wohnanlage die Treppenhausbeleuchtung ausfällt und ein Mensch deswegen stürzt. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat neun Entscheidungen von Zivil- und Verwaltungsgerichten ausgewählt, die allesamt etwas mit Licht und Dunkelheit oder mit dem Funktionieren von Jalousien zu tun haben. Die Einzelheiten sind wie immer im nd-ratgeber nachzulesen.
Grund und Haus: Wohnungseigentümergemeinschaft - Kosten im Zweifel gemeinschaftlich tragen. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) müssen auf verschiedenen Ebenen Entscheidung getroffen werden, wenn Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf besteht. Zum einen muss darüber Klarheit bestehen, welche Maßnahmen durchgeführt werden. Wichtig ist hierbei, welche technischen Umsetzungen tatsächlich machbar sind und welche den Erfolg versprechen, dass die beanstandeten Mängel auch dauerhaft beseitigt werden. Darüber hinaus ist auch stets die Kostenfrage zu klären.
Hierbei ist zu entscheiden, welche Kosten von welchen Eigentümern zu tragen sind. Insbesondere, wenn die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahme nicht sämtliche Einheiten betreffen, ist das Bedürfnis der Wohnungseigentümer oftmals gegeben, diese Kosten dem einzelnen Wohnungseigentümer aufzuerlegen. Was zu beachten ist, ist im nd-ratgeber nachzulesen.
Familie und Steuern: Einkommensteuererklärung 2018 - Was bringt die vereinfachte Steuererklärung für Rentner? Zum 1. Mai 2019 hat das Bundesfinanzministerium in einigen Bundesländern ein Pilotprojekt »Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften« gestartet. Das Formular ist eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner. Ein weiteres Pilotprojekt für Rentner gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit 2017: die Amtsveranlagung. »Es geht auch ohne Steuererklärung«, wirbt das Steuerportal des Bundeslandes. Was ist von diesen Angeboten zu halten? Ist das die richtige Antwort auf die Verunsicherung vieler Rentner, die sich fragen: Muss ich jetzt wieder Steuern zahlen? Die Einzelheiten erläutert unser Rechtsexperte im nd-ratgeber.
Geld und Versicherungen: Finanzielle Förderung - Geld vom Staat, das Ihnen zusteht. Kein Geld zum Sparen? Das ist oft nur ein Zeichen von Unkenntnis. Mit 60 Euro im Jahr sind Sie dabei. Im Dschungel der öffentlichen Förderungen gibt es gerade auch für kleines Geld gute Chancen – und mehrere hundert Euro staatliche Prämie oben drauf. Mehr dazu im nd-ratgeber
Verbraucherschutz: EuGH stärkt Verbraucherrechte - Sperrige Produkte müssen bei Mängeln nicht zurückgesendet werden. Müssen Verbraucher zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, wenn sie mangelhafte Ware zugeschickt bekommen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das oberste Gericht der Europäischen Union (EuGH). Kunden müssen sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden, heißt es im Grundsatzurteil des EuGH vom 23. Mai 2019. Wenn mit dem Transport von etwa im Internet gekauften Waren erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten die Verkäufer sich darum kümmern, erklärten die Luxemburger Richter. Außerdem dürften für Verbraucher keine Zusatzkosten entstehen. Mit diesem Urteil stärkte der EuGH die Rechte der Verbraucher. Die Einzelheiten sind im nd-ratgeber nachzulesen.
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