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Süß, flauschig, wirtschaftlich nutzlos

Das Bundesverwaltungsgericht erklärt das millionenfache Töten männlicher Küken nur noch als vorübergehend zulässig

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Massentierhalter in der Geflügelzucht können vorerst aufatmen: Die umstrittene Praxis, männliche Küken direkt nach dem Schlüpfen zu vergasen oder in den Schredder zu werfen, bleibt erlaubt, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in einem Urteil. Allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung: Das Kükentöten ist nur noch solange zulässig, bis verlässliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei vorliegen.

Wirtschaftliche Interessen der Brütereien sind künftig kein »vernünftiger Grund« im Sinne des Tierschutzgesetzes mehr, die das Töten der männlichen Küken rechtfertigen, so die Bundesrichter. Im Gegensatz zu anderen sogenannten Nutztieren, wie etwa dem Schwein, werde den männlichen Küken bisher »jeder Eigenwert abgesprochen«, da ihre »Nutzlosigkeit« bei der Zucht von Legehühnern im Vorherein feststehe. Dies sei mit dem Grundgedanken des Tierschutzgesetzes, »für einen Ausgleich zwischen dem Tierschutz und menschlichen Nutzungsinteressen zu sorgen«, allerdings nicht vereinbar.

In der Geflügelindustrie gibt es bisher keine wirtschaftliche Verwendung für die männlichen Nachkommen von Legehennen, da sie weder Eier legen noch schnell genug und ausreichend Fleisch ansetzen, damit sich aus Sicht der Unternehmen eine Aufzucht finanziell lohnt. Aus diesem Grund werden in Deutschland jedes Jahr 45 Millionen sogenannte Eintagsküken unmittelbar nach ihrer Geburt getötet. Dass Brütereien nun eine vom Bundesverwaltungsgericht zeitlich nicht näher konkretisierte Übergangszeit eingeräumt bekommen, liegt an der Politik. Weil diese die bisherige Praxis »jahrzehntelang hingenommen« hat, sei den Betrieben keine sofortige Umstellung zumutbar.

Tierschützer werteten die Entscheidung insgesamt als Rückschlag. Viele hatten auf ein sofortiges Verbot des Kükentötens gehofft. Die Tierrechtsorganisation Peta kritisierte, dass das Urteil die Übergangszeit nicht näher bestimmt. »Das Gericht hat den Ball an die Politik zurückgespielt und verlässt sich darauf, dass endlich verbindliche Maßstäbe gesetzt werden«, so Peta-Anwalt Christian Arleth. Ähnlich äußerte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Die Politik sei nun aufgefordert, den Umbau der Tierhaltung »endlich zu beginnen«.

Inhaltlich radikalere Organisationen wie Animal Equality verwiesen in ihrer Reaktion darauf, dass das Leiden von männlichen als auch weiblichen Hühnern systemisch zusammenhängt. Wer Eier kaufe, unterstütze finanziell indirekt »das grausame Töten der männlichen Küken«. Wer etwas dagegen tun wolle, müsse Eier von seiner Speisekarte streichen.

Etwas positiver beurteilte die »Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt« das Urteil aus Leipzig. Das Gericht habe festgehalten, »dass sich aus dem Tierschutzgesetz ein Lebensschutz ableitet«, so Präsident Mahi Klosterhalfen. Die Organisation erinnerte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) an das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition, das Kükentöten bis 2020 zu beenden.

Klöckner versprach am Donnerstag abermals, das Massentöten »so schnell wie möglich« zu beenden. Wie die Bundesrichter setzt die Ministerin auf die Entwicklung von Verfahren, um das Geschlecht der Küken bereits im Ei zu zu bestimmen. Das Problem: Die Ankündigung ist nicht neu. Bereits Klöckners Amtsvorgänger Christian Schmidt (CSU) hatte den Einsatz der dafür notwendigen Technik bis zum Sommer 2017 versprochen.

Aus Sicht des Landwirtschaftsministeriums gilt ein mit fünf Millionen Euro gefördertes Verfahren namens »Seleggt« als am vielversprechendsten. Dabei wird mit einem Laser ein winziges Loch in die Schale gebrannt und anschließend Flüssigkeit entnommen, durch die das Geschlecht des Kükens bestimmt wird. Männliche Tiere werden dann aussortiert, für den Verkauf im Supermarkt sind die Eier allerdings nicht mehr geeignet. Laut Ministerium ist die Technik frühestens ab 2020 bundesweit verfügbar. Tierschützer sehen jedoch auch dieses Verfahren skeptisch. Der Test liefert erst ab dem achten Bruttag verlässliche Ergebnisse. Nach Ansicht von Wissenschaftlern können die Embryos dann bereits Schmerzen empfinden. Fraglich, ob das Aussortieren dann mit dem Tierschutz vereinbar wäre.

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