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Organspende soll an Schulen thematisiert werden
Initiativplan der Deutschen Stiftung Organtransplantation will das Thema in Lehrpläne integrieren
Düsseldorf. Die Offensive von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für mehr Organspenden in Deutschland soll einem Bericht zufolge auch in die Schulen Einzug halten. Ein unter Federführung der Deutschen Stiftung Organtransplantation erstellter Initiativplan sieht vor, das Thema langfristig in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen, wie die Düsseldorfer »Rheinische Post« (Dienstag) berichtete. »Da eine Entscheidung gegen die Organspende mit der Vollendung des 14. Lebensjahres und die Entscheidung für die Organspende im Alter von 16 Jahren getroffen werden kann, ist es sinnvoll, bereits in der Schule mit der Aufklärungsarbeit zu beginnen«, heißt es in dem Plan, der dem Blatt vorliegt.
Auf diese Weise könnten mögliche Berührungsängste mit dem »mitunter tabuisierten Thema« frühzeitig verhindert oder abgebaut werden, heißt es weiter. Spahn begrüßte den Ansatz der Fachleute. Die differenzierte Ansprache verschiedener Zielgruppen in der Bevölkerung helfe, »Organspende zu einer Selbstverständlichkeit zu machen«, sagte der Minister der Zeitung. Neben den Schülern sollen auch Migranten und Senioren gesondert angesprochen werden. Bürger ab 65 Jahre sollten insbesondere darüber aufgeklärt werden, dass für die Organspende keine Altersgrenze existiere, heißt es in dem Plan.
Lesen sie auch zum Thema: Spahn geht Bürgern an die Nieren. Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf soll Mangel an Spenderorganen beheben. Von Uwe Kalbe
Der Bundestag will am Mittwoch über zwei fraktionsübergreifende Gesetzesanträge für eine Neuregelung der Organspende debattieren. Laut Spahns sogenannter Widerspruchslösung soll künftig prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Eine Abgeordnetengruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock setzt sich in einem Gegenantrag dafür ein, dass die aktuelle Regelung, wonach der Spendewille etwa in einem Ausweis dokumentiert wird, im Grundsatz erhalten bleibt. Dies soll durch ein Online-Register und regelmäßige Abfragen des Spendewillens ergänzt werden. epd/nd
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