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Athens Forderungen wieder auf dem Tisch
Bundestags-Juristen: Deutschlands ablehnende Position zu Reparationen »keineswegs zwingend«
Anfang Juni hatte Griechenland Deutschland in einer diplomatischen Note zu Verhandlungen über Reparationen aufgefordert. Die Regierung in Athen war dazu vom Parlament aufgefordert worden. Der damalige linke Regierungschef Alexis Tsipras (SYRIZA) betonte, der Anspruch sei »unsere historische und moralische Pflicht«.
Bereits 2016 hatte eine griechische Expertenkommission für die von Deutschland nach dem Überfall 1941 verursachten Kriegsschäden 690 Milliarden Euro in Anschlag gebracht. Berlin lehnte Verhandlungen ab: »Die Frage nach deutschen Reparationen ist juristisch wie politisch abschließend geregelt.« Diese Position sei »völkerrechtlich vertretbar, aber keineswegs zwingend«, liest man nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Es war von Heike Hänsel, einer Abgeordneten der Linksfraktion, erbeten worden.
Laut Bundestagsjuristen ließe sich Rechtsklarheit erreichen; der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag könnte über eine entsprechende Klage entscheiden. »Zu einem solchen Verfahren könnte es aber nur dann kommen, wenn sich die Bundesregierung der IGH-Gerichtsbarkeit ad hoc freiwillig unterwerfen würde.«
Genau das hatte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD), Ende Juni im Bundestag abgelehnt. Natürlich nicht ohne Hinweis darauf, dass sich die Regierung der politischen und moralischen Verantwortung »für die schrecklichen Ereignisse der Jahre 1941 bis 1944 in Griechenland« bewusst sei. Für die schwarz-rote Koalition scheint das Thema rechtlich und politisch abgeschlossen. Denn: Der 1990 geschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag zur deutschen Vereinigung enthalte »die endgültige Regelung der durch den Krieg entstandenen Rechtsfragen«. In dem Dokument, das von der Bundesrepublik, der DDR und den vier ehemaligen Besatzungsmächten USA, Sowjetunion, Frankreich und Großbritannien erarbeitet wurde, sind Reparationen jedoch gar nicht erwähnt. Zudem war Griechenland an den Verhandlungen darüber nicht beteiligt.
Auch hinsichtlich der »Zwangsanleihe« - das Deutsche Reich hat von Griechenland 1942 mindestens 476 Millionen Reichsmark als Darlehen erpresst - ist eine »Geltendmachung von Ansprüchen vor deutschen Gerichten« unter bestimmten Voraussetzungen »völkerrechtlich zulässig«, sagt der Wissenschaftliche Dienst.
Offen ist, wie sich die neue, seit Sonntag im Amt befindliche konservative Regierung Griechenlands unter Kyriakos Mitsotakis verhält. Als Oppositionsführer hatte sich Mitsotakis hinter die Reparationsforderungen gestellt.
Vergleichbare Reparationsforderungen aus Polen werden im Gutachten abgelehnt. Im Gegensatz zu Griechenland habe Polen 1953 und dann nochmals 1970 ausdrücklich den Verzicht auf Reparationen erklärt. Das sei »völkerrechtlich bindend«, heißt es.
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