Was ist steuerlich absetzbar?
Private Kinderbetreuung in den Ferien
Sechs Wochen Sommerferien stellen viele Familien vor Herausforderungen. Wie kann man damit umgehen?
Arbeiten beide Elternteile, müssen sie mit ihrem Urlaub insgesamt 13 Wochen Schulferien im Jahr abdecken. Bei manchen Familien helfen Oma und Opa. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Betreuungsangebote von Städten, Jugendeinrichtungen oder privaten Anbietern, um seine Kindergarten- oder Grundschulkinder in den Ferien zu beschäftigen.
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
- Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr
- Kinder ohne Ausbildungsplatz bis zum 25. Lebensjahr.
Die Höhe des Kindergeldes wird unabhängig vom Einkommen der Eltern berechnet. Es richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die im Haushalt leben bzw. für die ein Sorgerecht besteht:
- bis 2 Kinder: je Kind 204 €
- ab dem 3. Kind 210 €
- ab dem 4. Kind: 235 €
Mutterschutz: Schwangere Frauen im Berufsleben dürfen nur bis 6 Wochen vor der Geburt arbeiten. Im Anschluss greift der Mutterschutz. Nach der Geburt gilt ein 8-wöchiges Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit wird der Lohn in voller Höhe weitergezahlt. Außerdem ist Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen für schwangere Frauen und stillende Mütter verboten.
Elterngeld: Nach der Geburt des Kindes können Eltern das Elterngeld beantragen. Eltern bekommen dieses Geld insgesamt 14 Monate lang, wenn sich beide an der Betreuung des Kindes beteiligen. Die Monate können sie frei unter sich aufteilen. Die Zeit kann parallel oder auch nacheinander genommen werden. Alleinerziehenden stehen nur 12 Monate Elternzeit zu.
Die Höhe des Elterngeldes wird nach dem verfügbaren Nettoeinkommen der Eltern berechnet. Es liegt bei Niedrigverdienern bzw. bei Empfängern von Sozialleistungen bei mindestens 300 Euro. Die Höchstgrenze liegt bei 1800 Euro im Monat. Mehrkind-Familien können einen Geschwisterbonus beantragen. Sie bekommen einen Zuschlag von 10 Prozent zum Elterngeld. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes Mehrlingskind gezahlt.
ElterngeldPlus: Mit dieser Regelung haben Eltern, die bereits kurz nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten, die Möglichkeit, länger Elterngeld zu bekommen. Sie erhalten den gleichen Betrag, können ihn aber auf 24 Monate aufteilen und damit das Elterngeldbudget besser ausschöpfen.
Kindergeldzuschlag: Geringverdiener können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen. Der Zuschlag richtet sich nach dem Gehalt der Eltern und kann bis zu 170 Euro je Kind betragen. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Kind muss jünger als 25 Jahre und unverheiratet sein.
- Den Kinderzuschlag gibt es ab einem monatlichen Einkommen von 900 Euro, bei Alleinerziehenden ab 600 Euro.
- Kinderzuschlag wird nicht gezahlt an Empfänger von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe).
- Die Höchst-Einkommensgrenze, bis zu der der Zuschlag gezahlt wird, wird individuell berechnet.
Starke-Familien-Gesetz: Das neue Starke-Familien-Gesetz will einkommensschwache Familien unterstützen. Nachfolgenden Änderungen sind am 1. Juli 2019 in Kraft getreten (weitere Änderungen ab 1. Januar 2020 gültig):
- Erhöhung des Kindergeldzuschlages von 170 auf 185 €.
- Leichtere Beantragung des Kindergeldzuschlages.
- Keine 100-Euro-Einkommensgrenze mehr beim Verdienst der Kinder.
- Erhöhung des Schulstarter-Paketes von 100 Euro auf 150 €.
- Keine Eigenanteile der Eltern mehr für das Mittagessen der Kinder in Kitas/Schulen.
- Übernahme der Kosten für die Schulbeförderung.
- Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung.
Kinderfreibetrag: Eltern werden steuerlich durch den Kinderfreibetrag begünstigt. Im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes wurde der steuerfreie Kinderfreibetrag zusammen mit dem Erziehungsfreibetrag, den alle Eltern für die Betreuung und Erziehung oder die Ausbildung ihrer Kinder bekommen, auf 7812 Euro im Jahr erhöht. Allerdings muss man sich entscheiden, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag steuerlich geltend gemacht werden soll. Das Finanzamt führt dazu eine Günstigerprüfung durch. yoopies/nd
Doch oftmals decken diese die Arbeitszeiten der Eltern nicht vollständig ab. Liegt die Abholzeit beispielsweise vor Dienstschluss, wird es kompliziert. Hier kann eine privat organisierte Kinderbetreuung die Lösung sein. Sie ist sogar steuerlich absetzbar.
Ohne wochenlanges Suchen finden Familien heutzutage geeignete Hilfen über das Internet, zum Beispiel bei der Plattformen wie Yoopies, die in 19 europäischen Ländern Kinderbetreuung vermittelt. Der Vorteil gegenüber einer Suche im privaten Umfeld: Eltern können gezielt nach den benötigten Qualifikationen des Babysitters filtern und ihn per Knopfdruck kontaktieren.
Zwei Drittel der Kosten steuerlich absetzbar
Was viele nicht wissen, erklärt Cornelia Aburahma, Leiterin für den deutschsprachigen Raum bei Yoopies: »Wer seine Kinderbetreuung so bucht, kann die Kosten dafür steuerlich absetzen. Familien haben die Möglichkeit, zwei Drittel davon bis zu 4000 Euro im Jahr pro Kind geltend zu machen.« Das gilt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Voraussetzung dafür ist eine Rechnung über die Kosten. Die wird bei Buchung über Yoopies automatisch für die Steuererklärung erstellt.
Bezahlen die Eltern dem auf Yoopies ausgewählten Babysitter 10 Euro pro Stunde, belaufen sich die effektiven Kosten nach 66 Prozent Steuerabzug am Ende des Jahres bei einem Kind auf etwa 3 Euro pro Stunde. Eine Investition, die beiden Seiten in der komplizierten Ferienzeit hilft: dem Kind und den Eltern. Yoopies/nd
Weitere Informationen unter www.yoopies.de
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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