Am Samstag könnte das Ende der staatlichen NPD-Gelder kommen

Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung / Gesetzliche Neurgelung macht Streichung möglich

  • Lesedauer: 2 Min.

Karlsruhe. Der NPD droht der Verlust aller staatlichen Zuschüsse. Das Bundesverfassungsgericht erwartet für Samstag den Eingang des Antrags von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung zum Entzug der öffentlichen Gelder, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag der Nachrichtenagentur AFP sagte. Nach Angaben des Berliner »Tagesspiegel« schickte der Prozessbevollmächtigte der Verfassungsorgane die fünf Aktenordner mit der rund 160 Seiten umfassenden Antragsschrift und weiteren Unterlagen nach Karlsruhe.

Dazu zählen auch die Bescheinigungen der Innenminister von Bund und Ländern, im Antrag seien keine Angaben von V-Leuten enthalten, wie die Zeitung weiter berichtete. Sollten die Richter der NPD die staatlichen Gelder streichen, verlöre die Partei einen beachtlichen Teil ihrer Einnahmen. 2018 seien knapp 745.000 Euro aus Steuermitteln bei den Rechtsextremisten eingegangen. In diesem Jahr erhält die NPD demnach pro Quartal Abschlagszahlungen in Höhe von etwa 200.000 Euro.

Im Antrag zum Entzug der staatlichen Gelder halten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung der NPD vor, sie sei »nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen«, so der Bericht. Die Partei bekenne sich »zum Vorrang einer ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft'«. Dem liege ein Politikkonzept zugrunde, »das auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, Muslimen, Juden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet ist«.

Zu den Belegen zählt laut »Tagesspiegel« eine Rede von Parteichef Frank Franz. Er wolle nicht, dass die Deutschen in einem »Vielvölkerbrei« aufgehen. »Ich will, dass ich weiße Gesichter sehe, und ich will, dass das Land der Deutschen den Deutschen gehört«, sagte er dem Bericht zufolge im Juni 2018 im sächsischen Riesa bei einem Sommerfest der NPD.

In dem Antrag wird der NPD zudem »ihre Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus« vorgehalten, berichtete die Zeitung weiter. Ähnlich hatte bereits das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 beim Urteil im Verbotsverfahren gegen die NPD argumentiert. Die Richter wiesen den Antrag des Bundesrats auf ein Verbot nur wegen der mangelnden Bedeutung der Partei ab und bescheinigten ihr, sie sei verfassungsfeindlich.

Nach dem Scheitern dieses zweiten Antrag auf Verbot der NPD hatten Bundestag und Bundesrat eine Grundgesetzänderung beschlossen, derzufolge verfassungsfeindlichen Parteien die staatlichen Gelder für sechs Jahre entzogen werden können. Im Frühjahr 2018 vereinbarten Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Entzug der staatlichen Mittel für die NPD zu beantragen. Wann Karlsruhe nunmehr eine Entscheidung trifft, ist vollkommen offen. AFP/nd

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