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Steuern sparen mit dem Handwerker

Tipps für die Einkommensteuererklärung

  • Dr. Rolf Sukowski
  • Lesedauer: 5 Min.

Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 ist bekanntlich fortan um zwei Monate verlängert worden. Somit ist die Abgabefrist am 31. Juli 2019 (statt bisher 31. Mai). Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, musste bisher die Steuererklärung bis zum Ende des Jahres beim Finanzamt eingereicht haben. Auch hier gibt es nunmehr eine um zwei Monate verlängerte Frist, so dass die Abgabe bis zum 2. März 2020 erfolgt sein muss. Verpasst der Steuerzahler die neuen Fristen, droht ein Verspätungszuschlag für jeden weiteren Monat. Diesen setzt nicht wie bisher das Finanzamt nach seinem Ermessen fest: Ab 2019 beträgt der Zuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens aber 25 Euro pro Monat.Nachfolgend Tipps, wie bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen Steuern gespart werden können.

Die Nebenkostenabrechnung, der frische Anstrich durch den Maler, die Wartung der Heizung oder die Pflege des Gartens - wer hier konzentriert vorgeht, der kann Steuern sparen. Die Stichworte sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Da können schnell einige hundert Euro Steuerersparnis zusammenkommen.

Was sind Handwerker- leistungen?

Im Grunde sind das alle Tätigkeiten, die von einem Handwerksbetrieb ausgeführt werden. Also zum Beispiel:

- Wartungsarbeiten an der Heizung,

- Beseitigung von Wetterschäden durch einen Baubetrieb,

- alle Reparaturarbeiten im Haushalt wie zum Beispiel an der Waschmaschine, an Türen oder Fenstern,

- frischer Anstrich durch den Maler,

- Aufarbeitung bzw. Erneuerung des Parkett- bzw. Laminatbodens.

Hier gibt es zahlreiche weitere Handwerkertätigkeiten, die man von der Steuer absetzen kann. Die absetzbaren Handwerkerleistungen müssen haushaltsnah erfolgt sein. Das ist grundsätzlich wortwörtlich zu verstehen. Wird die defekte Waschmaschine zu Hause repariert, kann man die Lohnkosten steuerlich geltend machen. Nimmt der Handwerker sie mit und repariert diese in seiner Werkstatt, dann werden die Lohnkosten üblicherweise vom Finanzamt nicht akzeptiert.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Dazu zählen im Grunde alle Tätigkeiten, die man auch gut selbst verrichten könnte. Wer diese Arbeiten an eine Hilfskraft oder einen Dienstleister vergeben hat, der kann die Auslagen von der Steuer absetzen. Hier einige Beispiele:

- Putzhilfe für die Fenster,

- Dienstleister, der den Keller entrümpelt,

- eine Firma half beim Bäume beschneiden, Rasen mähen, Hecke schneiden, Laub zusammenfegen und entsorgen,

- Arbeiten in der Küche,

- Winterdienste wie zum Beispiel Schneeräumen,

- Haushaltshilfe,

- Betreuungs- und Pflegeleistungen.

Die Nebenkostenabrechnung

Die Mietnebenkosten sind für viele Haushalte ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Diese aufzuschlüsseln lohnt sich in vielen Fällen. Denn in den meisten Nebenkosten sind auch Lohnkosten für Handwerker und Dienstleister enthalten. Dazu zählen unter anderem Winterdienst, Hausreinigung, Gartenpflege oder Wartungsarbeiten. Lassen Sie sich vom Vermieter die Nebenkosten detailliert ausweisen. Mieter haben darauf ein Anrecht, so der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 285/15).

Für viele Mieter kommt die Abrechnung der Mietnebenkosten zu spät, weil die Steuererklärung schon eingereicht ist. In diesen Fällen macht man die Ausgaben im kommenden Jahr bzw. die Ausgaben des Vorjahres geltend.

Welche Voraussetzungen müssen bestehen?

Welche Ausgaben können Steuerzahler geltend machen? Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen mit Rechnungen belegt werden. Außerdem ist es wichtig, dass man die Rechnungsbeträge überwiesen hat. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Absetzbar sind nur Lohn- und Anfahrtskosten. Materialkosten kann man nicht ansetzen.

Darüber hinaus sorgt der Begriff »haushaltsnah« immer wieder für Verwirrung. Grundsätzlich kann man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, die mit dem eigenen Haushalt in einem Zusammenhang stehen. Haushaltsnah sind auch Arbeiten auf einem Wochenendgrundstück oder im Kleingarten. Bei den Handwerkerkosten wird der Begriff haushaltsnah strikter angewendet. So kann man üblicherweise Reparaturarbeiten, die in einer Werkstatt durchgeführt worden sind, nicht geltend machen.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können Eigentümer aber natürlich auch Mieter gelten machen. Diese kann man auch zum Beispiel für die Wohnung der Kinder ansetzen. Im Grunde ist das auch möglich bei der eigenen Ferienwohnung, sofern diese als Zweitwohnung angemeldet ist.

So wird gerechnet

Handwerkerleistungen: Alle Lohn- und Fahrtkosten zusammenrechnen in die Steuererklärung einsetzen. 20 Prozent davon werden steuerlich wirksam, höchstens jedoch 1200 Euro.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch hier alle Lohn- und Fahrtkosten zusammenrechnen und eintragen. 20 Prozent davon werden steuerlich wirksam. Allerdings gilt hier ein deutlich höherer Höchstbetrag: 4000 Euro.

Die Steuerersparnis an einem Beispielfall

Jahreseinkommen 36 000 Euro brutto. Im Jahr 2018 fielen die Wartung der Heizung, eine Reparatur der Waschmaschine und ein frischer Anstrich für das Wohnzimmer an. Handwerkerkosten gesamt 4500 Euro. Für haushaltsnahe Dienstleistungen im Jahr 2018 berechnete die Reinigungskraft insgesamt 5000 Euro. Beide Positionen ergeben insgesamt 9500 Euro. 20 Prozent davon werden steuerlich wirksam. Somit verringert sich die Steuerlast um 1900 Euro.

Was bedeutet »haushaltsnah«?

Der Begriff ist entscheidend, denn nur haushaltsnahe Leistungen werden vom Finanzamt anerkannt. Was also ist haushaltsnah und was nicht? Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte im September 2017: Der Begriff »haushaltsnah« könne unter bestimmten Voraussetzungen auch »räumlich-funktional« angewendet werden.

Beim Gassigehen-Urteil ging es um einen Hundehalter, der einen professionellen Dienst damit beauftragt hatte, seinen Hund auszuführen. Er hatte die Kosten für den Dienst von der Steuer absetzen wollen - zu Recht, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. VI B 25/17). Das Urteil überraschte, weil der Hund natürlich auch außerhalb des Grundstückes ausgeführt wurde. Ausschlaggebend für die Richter war, dass der Hundebetreuer das Tier im Haushalt abholte und wieder dorthin zurückbrachte.

Das Thema Steuerersparnis birgt einigen Konfliktstoff. Deshalb sollte man im Zweifel die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

Der Autor ist Leiter der Beratungsstelle Berlin der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz in Gladbeck.

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