Abc-Schützen wieder unterwegs

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 2 Min.

Bald geht es los: Viele Abc-Schützen fiebern schon dem ersten Schultag entgegen. Viele Eltern stehen damit vor der Frage: Wie sicher kommt mein Kind zur Schule? Welche Verhaltensregeln sollten sie ihren Sprösslingen mit auf den Weg geben? Dazu einige Tipps im nd-ratgeber.

Leserfragen: Was muss in einer Patientenverfügung stehen? Gibt es auch für Fahrradfahrer Punkte im Flensburger Register? Hilft Spucke bei Wunden? Die Antworten können im nd-ratgeber nachgelesen werden.

Arbeit: Homeoffice – Ablehnung des Arbeitnehmers ist kein Kündigungsgrund. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um einem Arbeitnehmer einseitig einen Telearbeitsplatz im Homeoffice zuzuweisen. Verweigert dieser die Telearbeit, ist das kein ausreichender Kündigungsgrund. Das Problem wird ausführlich im nd-ratgeber dargelegt.

Wohnen: Achtung, Alarm! – Urteile zum Thema Warn- und Überwachungsanlagen. Warn- und Überwachungsanlagen gewinnen in Wohnanlagen eine immer größere Bedeutung – sei es, dass sie (wie gesetzlich vorgeschrieben) im Falle von Rauchentwicklung Alarm schlagen oder sei es, dass sie Einbrecher verscheuchen sollen. Es versteht sich von selbst, dass es dabei gelegentlich auch zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen kann. Einzelne Urteile werden im nd-ratgeber erläutert.

Haus und Garten: Die Gartenkolumne - Gurkenschwemme mit Pellkartoffeln. Tipps im August: Im Sommermonat geht es noch immer rund im Garten. Auch wenn langsam der Spätsommer eingeläutet wird, die Erntezeit ist noch in vollem Gange. Außerdem wird noch geschnitten und ausgesät. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Einkommensteuererklärung - Sieben große Steuerirrtümer. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert ausführlich wie immer im im nd-ratgeber.

Geld und Versicherung: Baukindergeld - Wichtige Änderungen beachten. Mitte Mai hat die KfW einige unklare Punkte beim Baukindergeld präzisiert und die Förderbedingungen geändert. Positiv für Familien ist die auf sechs Monate verlängerte Antragsfrist. Was viele allerdings noch nicht wissen: Für einen Immobilienkauf von Verwandten kommt das Baukindergeld nun nicht mehr in Frage. Die Experten vom Ratgeberportal FragenZumBaukindergeld.de erklären die wichtigsten Änderungen, natürlich im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Gerichtsurteil über Temposünder – Fotos von bestimmtem Blitzgerät nicht verwertbar. In Bußgeldverfahren sind von einem bestimmten Blitzgerät gemachte Temposünder-Fotos nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes nicht verwertbar. Mehr dazu ist im nd-ratgeber nachzulesen.

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