- Politik
- Solidaritätszuschlag
Soli wird zum Rechtsproblem
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages hat Zweifel.
Nur zähneknirschend hat die Union in der Großen Koalition einer teilweisen Fortschreibung des Soli zugestimmt. Nun kann sie sich vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gegenüber der SPD bestärkt sehen. Denn der kommt zum Ergebnis, »dass jedwede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus - sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen - ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt«. Begründung ist nicht in erster Linie die Ungleichbehandlung einiger Steuerzahler, sondern die Vermutung, dass mit den Voraussetzungen auch die Steuer selbst enden müsse und auch eine teilweise Fortsetzung »nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen wäre«. Verwiesen wird vage auf das Bundesverfassungsgericht, was den Auftraggeber, CDU/CSU-Finanzobmann Hans Michelbach, umgehend zum Appell veranlasste, man solle die Pläne doch »grundsätzlich« überdenken.
Schwer zu sagen, welche Folgen das Gutachten hat. Die Bundesregierung hat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Teilfortsetzung des Soli inzwischen beschlossen. Die LINKE immerhin, die einer Höherbelastung von Gutverdienern zustimmt, kann sich auch Alternativen vorstellen. Fraktionschef Dietmar Bartsch gegenüber »nd«: »Eine Lösung wäre, den Soli für hohe Einkommen in die Einkommensteuer zu überführen. Spitzeneinkommen und Millionenvermögen müssen belastet werden, um die Soli-Abschaffung für kleine und mittlere Einkommen gegenzufinanzieren.«
Dem Ostbeauftragten der Bundesregierung, Christian Hirte, wird die Idee nicht schmecken. Der CDU-Mann, der eigene Vorschläge bisher zurückhält, warf der LINKEN soeben vor, der AfD im Osten den Boden bereitet zu haben. Die PDS habe jahrelang Unterschiede und angebliche Benachteiligungen betont - eine Saat, die die AfD jetzt ernte. Hirte hält Ost-West-Unterschiede wohl für irreal, eine Sondersteuer damit für irrig. Er sollte besser zurücktreten, forderte LINKE-Vorsitzende Katja Kipping.
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