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Lambrecht will Beschwerden bei Hass im Netz erleichtern
Bundesjustizministerin will Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz vornehmen
Augsburg. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erwägt Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). »Die Beschwerdewege für User müssen einfacher werden«, sagte die Ministerin der »Augsburger Allgemeinen«: »Wir werden bis Ende des Jahres Vorschläge dazu unterbreiten.«
Lambrecht sagte, es sei wichtig, dass bei Hass im Netz der Verfolgungsdruck erhöht werde. Das Internet sei kein rechtsfreier Raum. »Wenn Äußerungen die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten, ist ein Einschreiten erforderlich«, sagte die SPD-Politikerin.
Das vor zwei Jahren verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet die Betreiber großer Onlineplattformen, Beiträge zu entfernen, die gegen ausgewählte Strafrechtsparagrafen wie Volksverhetzung oder Beleidigung verstoßen. Von Nutzern gemeldete Beiträge mit »offensichtlich rechtswidrigem« Inhalt müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden. Für »rechtswidrige« Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen.
In der Vergangenheit war das NetzDG immer wieder in Kritik geraten, weil es privaten US-Digitalunternehmen die Hoheit über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland überlasse. Letztendlich entscheide dann keine fundierte rechtliche Abwägung über die Löschung von Postings, sondern die Angst vor staatlichen Bußgeldern. Facebook und Co würden im Zweifel Postings löschen, auch wenn sie möglicherweise von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. epd/nd
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