Schlecht geführte Gurte und falsche Kindersitze

Kinder sicher im Auto mitnehmen

  • Torsten Hesse, Verkehrsexperte vom TÜV Thüringen
  • Lesedauer: 2 Min.

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder im Auto richtig angeschnallt sind. Der Gurt darf auf keinen Fall am Hals scheuern, er muss vielmehr so geführt sein, dass er auf der Schulter aufliegt. Andernfalls steigt bei einem Unfall das Verletzungsrisiko, die Hals- und Kopfpartie des Kindes kann empfindlich geschädigt werden. Im schlimmsten Fall drohen sogar eine Strangulation oder eine schwere Halswirbelverletzung.

Stark verdrehte oder gar defekte Gurte bieten beim Crash oder einer Vollbremsung keinen optimalen Schutz. Wer Kinder nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert oder ohne Sicherung mitnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und einen Strafpunkt in Flensburg.

Verkehrsexperten raten daher, nur individuell geeignete und zugelassene Kindersitze beziehungsweise entsprechende Sitzerhöhungen zu verwenden. Für schulpflichtige Kinder eignen sich Kindersitze der Klasse III. Diese sind für die Altersgruppe zwischen 6 und 12 Jahren und für ein Gewicht bis 36 Kilogramm ausgelegt. Für Erstklässler kann das bedeuten, dass sie rund um den Schulstart von Kindersitzklasse II auf III wechseln müssen. Generell sind Kindersitze laut Straßenverkehrsordnung (StVO) für Kinder bis 12 Jahren oder mit einer Körpergröße von unter 150 Zentimetern vorgeschrieben.

Wenn nur ein Kind im Auto mitgenommen wird, empfiehlt es sich, den Kindersitz hinter dem Beifahrersitz zu platzieren. Dies gilt nicht nur als sicherster Platz im Fahrzeug, sondern macht auch das Ein- und Aussteigen beim Halten vor der Schule entspannter: Auf der weniger gefährlichen, von der Fahrbahn abgewandten Seite geht es in aller Regel etwas ruhiger zu.

Für Fahrgemeinschaften gilt, dass immer genügend Kindersitze für alle Kinder an Bord sein müssen. Auf keinen Fall sollten die elterlichen Chauffeure beim Bring- und Holdienst die Verkehrsregeln außer Acht setzen. Denn das Halten in zweiter Reihe oder im Halteverbot ist auch für das Elterntaxi strafbar.

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