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Diese Fälle sind die Härte

Kirchenasyl hat kaum noch Aussicht auf Erfolg, der staatliche Druck auf Gemeinden wächst

»Wir wissen zurzeit von 431 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 685 Personen, davon sind etwa 149 Kinder. 410 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin-Fälle«, heißt es im September-Newsletter der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. Hinter diesen nackten Zahlen verbergen sich menschliche Schicksale, die Gemeinden davon überzeugt haben, den Betroffenen Kirchenasyl zu gewähren - dessen Aussicht auf Erfolg allerdings immer geringer wird.

Nur noch zwei Prozent erfolgreich

Dies zeigt die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Demnach hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in diesem Jahr bis Ende August nur in fünf Fällen die Zuständigkeit Deutschlands nachträglich anerkannt. In 292 Fällen blieb es bei einer Ablehnung. In 304 Fällen der 441 bis Ende August gemeldeten Kirchenasylen waren Dossiers eingereicht - Voraussetzung dafür, dass das Bundesamt die Fälle noch einmal prüft, bei denen Kirchengemeinden humanitäre Härten geltend machen wollen. Die Mehrheit der Fälle sind sogenannte Dublin-Verfahren, bei denen die Betroffenen in ein anderes EU-Land abgeschoben werden sollen, das eigentlich für das Asylverfahren zuständig ist.

Laut Linkspartei lag in den Jahren 2015/2016 die Erfolgsquote beim Kirchenasyl noch bei rund 80 Prozent und sei nun auf gerade einmal zwei Prozent gesunken. Es falle auf, dass nach der Übernahme der BAMF-Leitung durch Hans-Eckhard Sommer bei Dublin-Verfahren »ein schärferer Wind weht«, so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Sommer leitet das Bundesamt seit 2018.

Brief an Innenminister Seehofer

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat vor Kurzem bereits auf den dramatischen Rückgang der für Asylsuchende positiven Entscheide in einem Offenen Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hingewiesen. Kirchenasyl beruhe »auf einer sorgfältig abgewogenen Gewissensentscheidung der Verantwortlichen in Kirchengemeinden«. Leitend sei dabei das Bestreben, mit den zuständigen Behörden einvernehmlich zu einer Lösung zu kommen. »Positive Voten aus dem BAMF gibt es allerdings seit August 2018 so gut wie nicht mehr«, heißt es in dem Schreiben. Und auch für die Arbeitsgemeinschaft stecken hinter dieser Entwicklung der neue Behördenchef und politische Vorgaben. »Herr Dr. Sommer äußerte beim Flüchtlingsschutzsymposium in Berlin Ende Juni gar die Auffassung, es gäbe jenseits der vom BAMF unmittelbar identifizierten Härtefälle keine weiteren, insofern sei das Kirchenasyl überflüssig«, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft. Weitere Äußerungen aus der Behörde hätten zudem unmissverständlich klargemacht, dass die Ablehnungen der Härtefalldossiers auf politischen Vorgaben beruhten. »Solche Äußerungen empören uns in Kenntnis der Situation vieler Menschen und sind nicht hinnehmbar angesichts der BAMF-Praxis: Selbst hoch suizidale Menschen, Opfer von Menschenhandel oder demente Senioren mit nahen Angehörigen in Deutschland werden nicht mehr als besondere Härtefälle anerkannt.«

Prozess gegen Pfarrer

Doch nicht nur durch die Behördenpraxis des BAMF wird das Kirchenasyl zusehends ausgehöhlt, auch die staatliche Repression gegen die gewährenden Kirchengemeinden und Geistlichen nimmt zu. So musste sich Mitte September der evangelische Pfarrer Ulrich Gampert wegen der Gewährung von Kirchenasyl vor dem Amtsgericht Sonthofen verantworten, zuvor hatte er Einspruch gegen einen Strafbefehl gegen ihn eingelegt. Das Verfahren mit dem Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt wurde gegen eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro eingestellt. Es war der erste Fall bundesweit, in dem ein Pfarrer rechtlich belangt worden war, weil er einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte.

Zu Beginn des Jahres hatte zudem schon ein Fall im rheinland-pfälzischen Rhein-Hunsrück-Kreis für Aufsehen gesorgt. Dort waren Gemeinderäume und private Büros von fünf evangelischen Geistlichen aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen ebenfalls wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durchsucht worden. Mit Agenturen

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