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Wenn der Schein trügt
Ehemalige Fahrer von Lieferdienst Deliveroo ziehen gegen den Konzern vor Gericht
Mit dem Aus für den Lieferdienst Deliveroo in Deutschland Ende August hatten auch in Berlin die Fahrer ihren Job verloren. Nun ziehen vier der sogenannten Rider, die in der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union Berlin (FAU) organisiert sind, gegen das Unternehmen vor Gericht. Ihr Vorwurf lautet: Scheinselbstständigkeit.
Am Montag fanden vor dem Berliner Arbeitsgericht für zwei der ehemaligen Rider Güteverhandlungen statt. Das Ergebnis war in beiden Fällen einen Vergleich: Rund 3000 Euro soll Deliveroo für ausgefallene Löhne und Urlaubsgelder den beiden Männern zahlen. Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat zwei Wochen Zeit, um die Einigung zu widerrufen. Dann ginge der Fall vor die nächste Instanz.
Akseli Aittomäki, einer der Ex-Deliveroo-Rider, der mit der Unterstützung der FAU Klage eingereicht hatte, zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden. »Es ist immerhin etwas«, sagte er. Sein Anwalt, Klaus Stähle, hatte in der Vergleichsverhandlung rund 4000 Euro Schadensersatz für die entgangenen Einnahmen gefordert. »Wir werden sehen, ob das Unternehmen den ausgehandelten Vergleich akzeptieren wird und wie es dann weitergeht«, sagte Stähle.
Weiter geht es für den Rechtsanwalt in Sachen Deliveroo in jedem Fall. Einer der in der FAU gewerkschaftlich organisierten ehemaligen Fahrer des Unternehmens hatte einen ähnlich gelagerten Vergleich wie den vom Montag ausgeschlagen. Seine Klage geht damit in die nächste Instanz. Rechtsanwalt Stähle wird den Ex-Rider vor Gericht vertreten.
»Bei dem Kammertermin wird es grundsätzlich um die Frage gehen, ob für die Fahrer bei Deliveroo ein reguläres Arbeitsverhältnis bestand«, sagte Stähle. Sollte von den Berliner Arbeitsrichtern bei dem Termin Ende Oktober festgestellt werden, dass die Rider abhängig beschäftigt waren statt wie von Deliveroo angegeben in einem selbstständigen Verhältnis, wäre die Kündigung unwirksam und es bestünden weitgehende Lohnansprüche der Ex-Fahrer gegen das Unternehmen.
»Ich bin davon überzeugt, dass die Essensauslieferung, internetbasiert und gesteuert von Apps und Algorithmen, elektronischen Schichtplänen und automatisierter Auftragszuteilung bei standardisierten Preisen, die Fahrer so weit in die Organisation von Deliveroo eingliedert, dass für eine Selbstständigkeit kein Raum bleibt«, sagte Rechtsanwalt Stähle. Grundsätzlich habe für die Fahrer zwar die Möglichkeit bestanden, Aufträge abzulehnen. »Ein verpflichtender Dienstplan mit entsprechendem ökonomischen Druck ist eine Arbeitsorganisation des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses«, so der Anwalt.
Die Gewerkschaft FAU erhofft sich von der Klage auf Feststellung einer Scheinselbstständigkeit eine Signalwirkung für andere Konzerne, die mit verwandten Geschäftsmodellen arbeiten. »Ein Urteil gegen Deliveroo kann ähnlich agierenden Unternehmen eine Warnung sein«, sagte FAU-Gewerkschaftssekretär Johnny Hellqvist. Die FAU wirft Lieferdiensten wie Deliveroo bereits seit Längerem vor, Scheinselbstständigkeit zu fördern und dadurch erkämpfte Arbeitnehmerrechte zu ignorieren. »Sollte ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts das Modell der Scheinselbstständigkeit von Deliveroo bestätigen, wird es die oftmals marginalisierten Beschäftigten in diesem Wirtschaftsbereich dazu ermutigen, sich gegen prekäre Arbeitsbedingungen zu wehren«, sagte Hellqvist.
Wie wahrscheinlich es ist, dass das Berliner Arbeitsgericht eine Scheinselbstständigkeit hinter dem Geschäftsmodell von Deliveroo feststellen wird, ist allerdings offen. In anderen europäischen Ländern, in denen Ex-Rider gegen das Unternehmen geklagt hatten, sind die Ergebnisse verschieden. In Großbritannien hatte ein Gericht geurteilt, dass die Fahrer von Deliveroo Selbstständige sind. Die Begründung: Die Rider können Auftrage ablehnen und sie Kollegen überlassen. In Spanien hingegen stellte ein Gericht in Madrid Ende Juli fest, dass 500 Rider, die von Oktober 2015 bis Juli 2017 für das Unternehmen gefahren sind, unter »falschem Anschein« selbstständig beschäftigt waren.
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