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BGH prüft Freispruch von Ackermann & Co.
Einer der spektakulärsten Prozesse der deutschen Wirtschaftsgeschichte geht in die nächste Runde
Deutschlands größte Bank steht erneut am Pranger: Früheren Topmanagern wird Prozessbetrug vorgeworfen. Drei ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank werfen die Staatsanwälte nicht weniger vor, als Lügner zu sein. Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen sollen im Kirch-Prozess einen »bewusst falschen Sachvortrag« ihrer Anwälte veranlasst haben, lautet der Vorwurf. Obendrein sollen sie auf Befragen durch das Oberlandesgericht München »unwahre Angaben« gemacht haben. Aufgrund eines gemeinsamen »Tatplans« hätten sie hierdurch - im Ergebnis erfolglos - erreichen wollen, dass die an die Insolvenz von Gesellschaften des Medienkonzerns von Leo Kirch anknüpfende Schadenersatzklage abgewiesen wird.
Damit geht ein fast zwei Jahrzehnte dauernder juristischer Marathon in die nächste Runde. Der längst verstorbene Leo Kirch hatte die Bank und ihren damaligen Chef Rolf Breuer zeitlebens für den Zusammenbruch seines Medienkonzerns verantwortlich gemacht. Zu diesem gehörten unter anderem die Fernsehsender Pro Sieben, Sat.1 sowie der Vorläufer von Sky, Premiere. Zudem war Kirch am Axel-Springer-Verlag (»Bild«, »Welt«) maßgeblich beteiligt.
Die Geschichte des Verfahrens beginnt Anfang 2002. Breuer zieht in einem Fernsehinterview in den Vereinigten Staaten die Kreditwürdigkeit Kirchs in Zweifel: »Was man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder sogar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.« Ein Zitat, das bald Kreise in aller Welt zieht. Der Satz wird von Banken und anderen Geschäftspartnern Kirchs als Warnung verstanden, woraufhin sie sich zurückziehen. Kurz darauf geht Leo Kirchs Imperium pleite. Der Ex-Medienzar klagt in mehreren Verfahren gegen die Deutsche Bank.
Nach Kirchs Tod im Jahre 2011 führen seine Erben die Prozesse gegen Breuer und die Bank fort. Kurz vor Weihnachten 2012 verurteilt der Zivilsenat des Oberlandesgerichts München die Deutsche Bank dann in dem wichtigsten Verfahren zur Zahlung von Schadenersatz an die Erben des Medienunternehmers. Lediglich die Höhe blieb zunächst noch offen. Nach einem Vergleich zahlt die Deutsche Bank 2014 mehr als 775 Millionen Euro.
Deutlich schwerer wog für die Bank allerdings der weltweite Reputationsschaden durch die Verurteilung. Manche Beobachter sehen in dem Interview, für welches der als selbstgefällig geltende Breuer in der von Diskretion lebenden Branche Hohn und Spott erntete, den Beginn eines schleichenden Niedergangs der Großbank.
Rechtlich hätte die Sache mit der Schadenersatzzahlung erledigt sein können. Doch die Staatsanwälte verdächtigten einige Zeugen, vor Gericht falsche Aussagen gemacht zu haben. Es kam 2015 zu einem weiteren Verfahren, nun vor dem Landgericht in München. Die Richter sprachen die Angeklagten im Jahr darauf von dem Verdacht frei, im Kirch-Prozess gelogen zu haben, um die Milliardenklagen des verstorbenen Medienunternehmers abzuwenden. Unter den fünf Angeklagten befanden sich auch Ex-Aufsichtsratschef Clemens Börsig und der frühere Personal- und Rechtsvorstand, Tessen von Heydebreck. In beiden Fällen sind die Freisprüche rechtskräftig, weil die Strafverfolger ihre Anträge zurücknahmen.
Anders entschieden sich die Staatsanwälte in den Fällen Ackermann, Breuer und Fitschen. Die Ankläger kritisierten die Beweisführung der Strafkammer in diesen Fällen als lückenhaft und widersprüchlich und legten Revision gegen die Freisprüche ein.
Ab diesem Dienstag prüft der 1. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) die Freisprüche. Sieben Jahre nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Münchens geht es darum, was die prominenten Zeugen damals ausgesagt haben.
Der BGH in Karlsruhe wird wahrscheinlich zumindest einen zweiten Termin in seiner geräumigen Außenstelle in der Rintheimer Querallee benötigen. Dies sei ein »besonderes Verfahren«, erklärte eine Sprecherin des Gerichtshofes auf Anfrage. Womit sie wohl weniger die große öffentliche Aufmerksamkeit meinte als vielmehr die durchaus komplizierte Rechtslage. Sollte der Bundesgerichtshof die Freisprüche tatsächlich aufheben, wird das Verfahren nach München zurückverwiesen. Ackermann, Breuer und Fitschen müssten abermals auf der Anklagebank des Landgerichts Platz nehmen.
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