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Digitalcourage legt Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz ein
Datenschutzorganisation warnt vor unverhältnismäßigen Einschränkungen der Grundrechte der Menschen in Nordrhein-Westfalen
Karlsruhe. Die Datenschutzorganisation Digitalcourage hat am Mittwoch am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz für Nordrhein-Westfalen eingereicht. Digitalcourage sei davon überzeugt, dass mehrere Grundrechte durch die Verschärfungen des Polizeigesetzes unverhältnismäßig eingeschränkt würden, erklärte der Verein. Eingereicht wurde die Verfassungsbeschwerde unter anderem von Vertretern von Digitalcourage und dem Verfahrensbevollmächtigten, dem Berliner Rechtswissenschaftler Jan Dirk Roggenkamp.
Die Verfassungsbeschwerde greife die Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter Einsatz von Staatstrojanern und die klassische Telekommunikationsüberwachung an, erklärte Digitalcourage. Kritisch betrachtet die Organisation auch, dass die Polizei bereits weit im Vorfeld einer möglichen Gefahr aktiv werden könne. Die Regelungen seien jedoch zu unbestimmt sowohl für die Polizei als auch für die Bürger. Durch den präventiven Einsatz der Überwachungsmaßnahmen drohe eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.
Moniert würden vor allem die deutlich zu weit gefassten und schwer nachvollziehbaren Eingriffsvoraussetzungen für die Überwachungsmaßnahmen, ergänzte die Referentin des Komitees für Grundrechte und Demokratie, Michele Winkler, die zu den Beschwerdeführern gehört. Die Ausgestaltung des Polizeigesetzes lasse den Sicherheitsbehörden und Justiz weite Spielräume. Der Kreis potenziell Überwachbarer und Mitbetroffener werde dadurch riesig.
Lesen Sie hier den Hintergrund: Schritt zum Überwachungsstaat.
Das neue Polizeigesetz war am 12. Dezember 2018 von der schwarz-gelben Regierungskoalition mit den Stimmen der SPD im Landtag verabschiedet worden. Das neue Gesetz weitet die Befugnisse der Polizei bei der Terrorabwehr und Alltagskriminalität deutlich aus. Die Landespolizei kann unter anderem Staatstrojaner einsetzen, um verschlüsselte Messenger auszulesen, oder an eigens definierten »Gefahrenorten« Fahrzeuge kontrollieren. Nach Kritik von Datenschützern und Menschenrechtlern war der ursprüngliche Entwurf in vielen Punkten leicht entschärft worden. epd/nd
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