Anbieter sind noch in einer Grauzone

Vor einem Urteil über Rechtsportale im Internet

  • Lesedauer: 3 Min.

»Wir helfen Mietern. Einfach. Online. Ohne Kostenrisiko.« Das verspricht das Internetportal Wenigermiete.de seinen Nutzern. Das Berliner Start-up ficht juristische Streitigkeiten mit dem Vermieter aus. Dabei ist umstritten, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt. Der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 285/18) will am 27. November ein Urteil fällen.

Was macht Wenigermiete.de?

Der Dienstleister nimmt Mieterhöhungen, Kündigungen und Renovierungsklauseln unter die Lupe. In dem Fall vor dem BGH geht es um Ansprüche eines Berliner Mieters wegen der Mietpreisbremse. Die erste Prüfung läuft über einen Online-Rechner auf der Internetseite: Der Nutzer gibt seine Daten ein, ein Algorithmus ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete. Kommt heraus, dass der Mieter mehr Miete zahlt als erlaubt, kann er Wenigermiete.de mit der Durchsetzung beauftragen. Honorar nur bei Erfolg.

Wo ist das Problem?

Wer Rechtsdienstleistungen erbringen darf, ist gesetzlich geregelt. Anbieter wie Wenigermiete.de waren damals noch nicht auf dem Markt, für sie sind die Regelungen nicht ausdrücklich gemacht. Die meisten Unternehmen der sogenannten Legal-Tech-Branche behelfen sich deshalb mit einer Inkassolizenz, die zum Einziehen fremder Forderungen berechtigt.

Was heißt das für Betroffene?

Im aktuellen Fall hat das Berliner Landgericht die Klage gegen den Vermieter abgewiesen. Wenigermiete.de leiste ohne Erlaubnis Rechtsberatung im Internet. Die Richter störten sich u./a. am Online-Rechner. Er rechne nicht nur nach Schema F, sondern berücksichtige auch schon die Besonderheiten des Einzelfalls.

Welche Konsequenzen hat das BGH-Urteil für die Branche?

Anbieter, die Fluggastrechte einklagen, Lebensversicherungen rückabwickeln oder Hartz-IV-Widersprüche durchboxen, stehen vor ähnlichen Fragen. Auch Myright, das im Dieselskandal Zehntausende Autokäufer gegen VW vertritt, beobachtet den Ausgang genau.

Wie geht es jetzt weiter?

Die BGH-Richter haben angedeutet, dass sie den Begriff Inkasso eher großzügig auslegen wollen. Im Kern scheine es ja immer um Geldforderungen zu gehen. Die Abwehr einer Kündigung durch den Vermieter wäre nach dieser Logik allerdings eher Rechtsberatung. Und auch sonst bleiben viele schwierige Detailfragen. Wenigermiete.de ist sicherheitshalber auf den Ernstfall vorbereitet: »Wir könnten unsere Struktur innerhalb weniger Tage anpassen und das Angebot uneingeschränkt weiterführen«, sagt Gründer Daniel Halmer.

Und die Verbraucher?

Am BGH geht es um knapp 25 Euro weniger Miete im Monat. Nach Halmers Ansicht ist das Justizsystem für solche vergleichsweise kleinen Ansprüche nicht ausgelegt. »Die meisten Verbraucher machen aus diesem Grund ihre Rechte nicht geltend.« Die Bundesrechtsanwaltskammer sieht das anders. Kläger könnten Prozesskostenhilfe beantragen, und es gebe ein gutes System von Rechtsschutzversicherungen. dpa/nd

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