Sanktionsaufschub in den Jobcentern

Nach dem Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen bittet das Arbeitsministerium um Vollzugsstopp neuer Sanktionen

  • Alina Leimbach
  • Lesedauer: 4 Min.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag war ein Paukenschlag. Ein Großteil der bisherigen Hartz IV-Sanktionen ist verfassungswidrig, urteilte das Gericht. Nur noch die 30-Prozent-Sanktion wurde als noch als vertretbarer Eingriff ins Existenzminimum gewertet. Künftig muss es außerdem Ausnahmen für Härtefälle geben und die Starre Dauer von drei Monaten ist ebenfalls verfassungswidrig.

Vor allem hat das Urteil sofortige Wirkung - und sorgt daher zumindest aufschubweise für Sanktionsfreiheit für neue Fälle. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat nach Informationen des »nd« die Jobcenter aufgefordert, bis zur Klärung der Umsetzung des Urteils zu den Hartz-IV-Sanktionen vorerst keine neuen Sanktionsbescheide zu vollstrecken. »Entscheidungen über Sanktionsbescheide nach Paragraf 31 bis 31b SGB II sind vorerst zurückzustellen«, sagte ein Behördensprecher dem »nd«. Bereits sanktionierte würden hingegen weiterhin sanktioniert bleiben - und nur auf 30 Prozent zurückgestuft. Auch seien neue Verfahren wegen Regelverstößen weiterhin einzuleiten, nur eben erstmal nicht zu sanktionieren.

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, scheint das beherzigt zu haben. Er kündigte am Donnerstagmorgen im Deutschlandfunk an: Wir »haben vereinbart, in den nächsten zwei, drei Wochen zunächst mal keine Sanktionen auszusprechen, auch nicht im Jugendbereich.« Der Bundesagentur für Arbeit sind eine Vielzahl von Jobcentern unterstellt.

Auch bei den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft haben sich nach Recherchen von »nd« mehrere dazu entschieden, übergangsweise erst einmal nicht mehr neu zu sanktionieren. Das bestätigten sowohl das Jobcenter Wuppertal als auch das Jobcenter Erlangen gegenüber »neues deutschland«. »Solange wir keine klaren Regeln zur Umsetzung des Urteils haben, haben wir uns entschieden, nicht mehr neue Sanktionen zu vollstrecken«, sagte Gerd Worm, der Chef des Jobcenters Erlangen, dieser Zeitung.

Ein großer Unsicherheitsfaktor, der mit zu dem derzeitigen Sanktionsaufschub geführt hat, ist die Frage, wer ab sofort ein Härtefall ist - und als solcher nicht mehr sanktioniert werden darf. Die Bundesverfassungsrichter*innen hatten erklärt, dass diesen Härtefällen der Regelsatz nicht mehr gekürzt werden darf. Die Jobcenter müssten das ab sofort berücksichtigen, urteile das Gericht.

»Das braucht Vorlauf, zu klären, welche Fälle nun als Härtefälle zu werten sind, und kann nicht sofort den Mitarbeitenden an die Hand gegeben werden«, sagte Worm. Auch eine Sprecherin der BA erklärte, dazu gäbe es noch Klärungsbedarf. »Hier sind Abstimmungen mit dem BMAS, den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden notwendig.«

»Die einzige Ausnahme bei den Sanktionen bleiben die Meldeversäumnisse. Diese werden wir weiter verhängen, weil wir damit rechnen, dass sie in ihrer heutigen Form Bestand behalten«, sagte Worm. Das diese auch bei der BA weiter geahndet werden, bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.

Inge Hannemann, ehemalige Jobcentermitarbeiterin und Anti-Hartz-IV-Aktivistin, spricht sich generell für eine sanktionsfreie Grundsicherung aus. »Im Falle, dass sich die Politik nicht dazu durchringt, müssen aber auf jeden Fall alle chromisch kranken, Personen mit Kindern sowie psychisch Kranke zu Härtefällen erklärt werden«, sagte Hannemann »nd«.

Auch bei den Sanktionen wegen Melde- und Terminversäumnissen sieht sie Nachbesserungsbedarf. »Es muss auch Regelungen geben, wenn wer mal wegen eines kaputten Autos den Termin verpasst, dafür sollte niemand bestraft werden.«

Die vom Verfassungsgericht für ungültig erklärten Sanktionen über 30 Prozent würden derzeit »auf 30 Prozent heruntergesetzt«, erklärte die Arbeitsagentur. Bis wann das geschehen wird, ließ die Pressestelle offen.

LINKEN-Chefin Katja Kipping forderte gegenüber dem »nd« den Stopp aller neuen Sanktionen: »Die sicherste Lösung für die Hartz-IV-Betroffenen wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern wäre jetzt ein vorübergehendes Sanktionsmoratorium, also eine Aussetzung aller Sanktionen. In der Zwischenzeit sollte das Sozialministerium einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils unterbreiten«, sagte Kipping. Im Rahmen dieses Verfahren werde sich die LINKE »für die vollständige Sanktionsfreiheit« einsetzen.

Inge Hannemann hofft, dass die beinahe sanktionsfreie Zeit in den Jobcentern für Einsicht sorgt: »Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass Druck nur Gegendruck erzeugt. Ich habe damals aus meinen Einladungen die Verweise auf die Sanktionen gestrichen - dann sind die Leute trotzdem gekommen und zwar deutlich öfter als im Durchschnitt.«

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