Heimkehrer? Lieber nicht!

Das Problem der deutschen IS-Leute.

  • René Heilig
  • Lesedauer: 4 Min.

Das Schlimmste an manchen Menschen ist ihre schiere Existenz. Der türkische Innenminister Süleyman Soylu behauptet, in türkischen Gefängnissen säßen 1200 ausländische Kämpfer des Islamischen Staates (IS), den man im April bereits als militärisch besiegt ansah. Weitere IS-Aktivisten halte man in Abschiebezentren fest. Noch, denn eines sei klar: Die Türkei werde sie alle in ihre Heimatländer abschieben. Auch US-Präsident Donald Trump hatte Anfang des Jahres an alle europäischen Regierungen appelliert, ihre Leute zurückzuholen und vor Gerichte zu stellen. Die türkischen Angriffe zum Aufbau einer »Sicherheitszone« auf syrischem Gebiet haben nun das Problem verschärft. Die Bewachung der dort festgehaltenen IS-Anhänger durch kurdische YPG-Kämpfer ist nicht mehr gewährleistet. Mindestens 750 Gefangene nutzten das Chaos der Kämpfe zur Flucht. Auch vier deutsche Frauen entkamen so aus dem Lager Ai Issa, zwei von ihnen wurden von türkischen Kräften eingefangen.

Laut einer Studie des für internationale Beziehungen zuständigen Egmont-Instituts in Brüssel stammen annähernd 500 der festgesetzten Männer und Frauen sowie rund 750 Kinder aus EU-Ländern. Egal, ob deren Rückkehr nun von Ankara oder privat organisiert wird - die deutschen Sicherheitsbehörden sind alarmiert. Denn das, was vor Jahren klar war, als Deutsche in Richtung Irak und Syrien ausreisten, um Heldentaten im Namen eines falsch verstandenen Islam zu vollbringen, wird nun zum inneren Problem. Nicht auszuschließen ist, dass auch ausländische Dschihadisten Europa als Ruheraum oder Ausweichkampfzone nutzen.

»Noch sind die uns bekannten Kämpfer nicht entkommen«, sagte BND-Chef Bruno Kahl. Das war vor gut einer Woche. Die Einschränkung »uns bekannte Kämpfer« kann nicht beruhigen, zumal Kahl anmerkte, dass man mit weiteren Befreiungsaktionen der Terrorgruppe IS rechnen müsse. Nicht minder besorgniserregend ist Kahls Aussage: »Im Moment ist die Situation nicht so in diesem Gebiet, dass wir dort irgendwelche operationelle Verantwortung übernehmen könnten.« Hintergrund ist der von Trump angeordnete Abzug der US-Truppen aus Nordsyrien. Als dort noch US-Soldaten gemeinsam mit Kräften der syrischen Opposition operierten, konnten BND-Agenten sich relativ sicher um Aufklärung bemühen. Erstens im eigenen Interesse; zweitens, um den Inlandsspionen vom Verfassungsschutz sowie den Fahndern des Bundeskriminalamtes behilflich zu sein; drittens, damit man - wie Außenminister Heiko Maas (SPD) betonte - »über ausreichend Informationen verfügen«, dass IS-Leute »vor ein deutsches Gericht gestellt und für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden können«.

Um keine Ausrede verlegen

Das Stichwort Gericht kann auch Sorgen bereiten. Man wartet gespannt auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Das soll klären, ob die Regierung verpflichtet ist, deutsche Staatsbürger aktiv aus der Region herauszuholen. Diesen Auftrag möchte die Regierung so lange wie möglich vermeiden und wurde gleichfalls juristisch aktiv. Ein bereits im April beschlossenes Gesetz besagt: Agiert ein Mensch mit deutschem Pass in einer Terrororganisation, so kann man ihm die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen - falls er eine weitere besitzt. Doch das Gesetz ist nicht besonders hilfreich, weil es nicht rückwirkend angewandt werden kann. Also denken sich zuständige Beamte andere Ausreden aus, um die Rückführung von IS-Anhängern herauszuzögern. Zunächst hieß es, eine konsularische Betreuung der Gefangenen sei unmöglich, denn man unterhalte keine diplomatischen Beziehungen zu den kurdischen Selbstverwaltungsbehörden. Auch in Damaskus sei das Auswärtige Amt nicht vertreten. Nun macht man geltend, dass es keine geordnete kurdische Selbstverwaltung mehr gebe und die nachrückenden türkischen Behörden nicht kooperativ seien.

Gegen 28 Männer und 8 Frauen liegen inzwischen sogar deutsche Haftbefehle vor. Zudem hatten die USA angeboten, zumindest diese 36 IS-Aktivisten zur US-Basis Ramstein in Rheinland-Pfalz zu fliegen. Doch nicht einmal dadurch ließen sich die zuständigen deutschen Behörden aktivieren. Das Zögern ist erklärbar. Gesetzt den Fall, die deutschen IS-Anhänger dürfen zurückkehren und unter ihnen ist jemand, der einen Anschlag verübt, dann »rollen Köpfe« - im politischen Sinn. Dann spielt es auch keine Rolle, dass sie stets betont haben, nicht alle mutmaßlichen Gefährder 24 Stunden pro Tag unter Kontrolle halten zu können.

Wie weiter? Das weiß auch in zuständigen Berliner Regierungskreisen offenbar niemand. Doch spätestens an dem Tag, an dem das siegreiche Assad-Regime einen deutschen IS-Gefangenen anklagt und ob begangener oder vermuteter Verbrechen mit dem Tode bedroht, muss die deutsche Regierung aktiv werden. Man darf gespannt sein, welcher Kuhhandel dann zwischen Berlin und Damaskus vereinbart wird.

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