»Diese eG« muss von Kauf zurücktreten

Hohe Sanierungskosten und fehlende Zuschüsse zwingen eine Genossenschaft, vom Kauf eines Hauses in Berlin-Friedrichshain zurückzutreten

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Katastrophe für die Wohnungsgenossenschaft »Diese eG« ist perfekt: Sie wird den Kauf des Hauses Rigaer Straße 101 in Berlin-Friedrichshain nicht vollziehen. »Nach langwieriger Prüfung wurde ein sehr viel höherer Instandhaltungsaufwand ermittelt als anfangs zu erkennen war«, nennt Elena Poeschl, Vorstandsmitglied der Genossenschaft, auf nd-Anfrage eine Ursache dafür. Im Juni hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sein Vorkaufsrecht zugunsten der Genossenschaft ausgeübt, nachdem wegen des hohen Kaufpreises von fünf Millionen Euro für 18 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten landeseigene Wohnungsbaugesellschaften abgewunken hatten.

»Wir hatten nur vier Tage Zeit, den Kauf des Hauses und auch dessen Zustand zu prüfen«, so Poeschl weiter. Möglicherweise viel schwerwiegender ist jedoch dies: »Das Land Berlin hat uns signalisiert, dass ein eingeplanter Zuschuss voraussichtlich nicht bereitgestellt werden kann«, berichtet das Vorstandsmitglied. Damit seien auch die eingeplanten Darlehen der landeseigenen Investitionsbank Berlin nicht mehr zu erwarten. »Das würde wiederum dazu führen, dass wir die zugesagten Mieten nicht mehr halten könnten«, erläutert Poeschl. Die aus fehlenden Zuschüssen resultierenden hohen Mieten bei einem Kauf lägen »weder im öffentlichen noch in unserem Interesse«, so die Vorständin.

Welche rechtlichen Folgen der Versuch des Rücktritts vom bereits beurkundeten Kauf hätte, ist noch unklar. »Wir sind der Auffassung, dass es möglich sein muss, den Bescheid zurückzugeben«, sagt Poeschl. »Wenn der Bezirk den Vorkauf aufhebt, würde die Diese eG keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer haben«, erklärt der Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne). Schadenersatz könne dann einzig gegenüber dem Bezirk geltend gemacht werden. Für die FDP-Haushaltspolitikerin Sibylle Meister ist klar: »Bei seiner Verstaatlichungsachterbahnfahrt hat sich Florian Schmidt einfach verzockt.«

In der »Berliner Morgenpost«, die zuerst berichtet hatte, bezifferte Noch-Hauseigentümer Ulf Bartl die Schadenssumme mit mehreren 100 000 Euro. Er begründete dies unter anderem mit wegen des geplanten Mietendeckels gesunkenen Verkaufspreisen. »Ob ein Anspruch auf Schadenersatz überhaupt besteht, müsste voraussichtlich vor Gericht geklärt werden«, sagt Florian Schmidt.

Poeschl betont: »Wir sind nicht zahlungsunfähig.« Die ersten drei Häuser, für die Vorkaufsrechte ausgeübt wurden, seien bezahlt und in Verwaltung der »Diese eG«. »In der Boxhagener Straße 32 haben wir die erste Wohnung neu vermietet - an die Inhaberin eines Wohnberechtigungsscheins«, freut sich Poeschl.

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