- Berlin
- Verdrängung
Wohnungslos mit Mietvertrag
Jahrelange Bauarbeiten zermürben einen Mieter in Berlin-Friedrichshain.
Ich bin seit über einem halben Jahr faktisch wohnungslos«, sagt Jens, der seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen will. »Und das, obwohl ich einen gültigen Mietvertrag habe, meine Miete bezahle und mir auch sonst nichts zuschulden habe kommen lassen«, berichtet er.
In seiner Wohnung in der Colbestraße 35 in Berlin-Friedrichshain kann er seit April nicht mehr wohnen, denn sie ist eine Baustelle. Der Hauseigentümer baut den einfachen Nachkriegsbau, der einst zehn kleine Ein-Zimmer-Wohnungen umfasste, komplett um. Fast alle Wohnungen sollen zu Mikroapartments werden; laut einem Immobilienexposé im Internet sollen es 18 Stück werden. Für fast zwei Millionen Euro wollte der umtriebige Eigentümer, der auch andernorts Liegenschaften hat, das Haus mit zusammengenommen nur 500 Quadratmetern Wohnfläche verkaufen. Zugreifen wollte offenbar niemand.
»Ursprünglich wurde mir schriftlich zugesichert, dass ich wegen Austauschs von Fenstern und Türen, Strangsanierung und des Einbaus einer Zentralheizung voraussichtlich nur für zehn Tage meine Wohnung verlassen muss. Außerdem wurde mir für die Dauer der Bauarbeiten eine Umsetzwohnung im gleichen Haus angeboten«, berichtet Jens. Das sollte im Dezember 2018 passieren und bis Weihnachten abgeschlossen sein, so steht es in dem »nd« vorliegenden Schreiben des Hauseigentümers.
Ein aufgebrochener Keller
Der Kampf mit dem neuen Eigentümer begann jedoch schon kurz nachdem jener das Haus im Februar 2018 gekauft hatte. »Am 20. Februar 2018 hatte ich ein Mieterhöhungsverlangen im Briefkasten«, schildert Jens. Von 200,73 Euro auf 240,88 Euro sollte demnach die Kaltmiete für die 41 Quadratmeter große Wohnung steigen. Deutlich über der Kappungsgrenze für Erhöhungen von 15 Prozent und angesichts des Standards der Wohnung mit Ofenheizung sehr hoch angesetzt. Jens schaltete einen Anwalt ein, der, um einen Prozess zu vermeiden, eine Mieterhöhung von 20 Euro aushandelte.
Kurz zuvor kam der Eigentümer persönlich vorbei, um über die Miete zu sprechen. »Er bot mir 3000 Euro an, wenn ich ausziehe«, so der Mieter. »Leute wie ich, auch wenn sie bereits seit fast 15 Jahren in dem Kiez wohnten, hätten sich einfach daran zu gewöhnen, nicht mehr in Friedrichshain zu leben, erzählte er mir dann noch«, berichtet er weiter. Er ist froh, dass bei dem Gespräch noch ein Zeuge der Schwulenberatung Berlin dabei war. »Im Juli 2018 hatte ich dann Ausdrucke mit Wohnungsangeboten aus dem Internet in meinem Briefkasten«, sagt Jens.
Bereits Ende Juli 2018 hatten die Bauarbeiten im Haus begonnen. »Eine sehr unkonkrete Modernisierungsankündigung kam erst am 22. August 2018«, erinnert sich der Mieter. Da fühlte er sich schon durch die Arbeiten schikaniert. »Baumaterial stand überall im Weg, ich konnte meinen Müll nicht mehr entsorgen. Außerdem funktionierte die Beleuchtung in meiner Etage längere Zeit nicht, dadurch war es schwierig, sich nicht zu verletzen. Von dem durch die Bauarbeiten verursachten Lärm und Dreck gar nicht zu reden«, schildert er die Situation zu jener Zeit.
Häufig wurde auch am Wochenende und bis 22 Uhr abends gearbeitet. »Der Lärmpegel in meiner Wohnung war oft unerträglich«, sagt Jens. »Im Oktober 2018 habe ich dann erneut den Anwalt eingeschaltet«, berichtet Jens. Auslöser war unter anderem, dass sein Kellerverschlag aufgebrochen worden war, um dort Rohre zu verlegen. »Gesundheitlich war ich bereits schwer beeinträchtigt durch die Schikanen und vor allem durch den Lärm und Dreck«, sagt der Mieter.
Am 20. November gab es dann ein schriftliches Abfindungsangebot. 20.000 Euro sollte Jens laut dem »nd« vorliegenden Schreiben für seinen Auszug erhalten. Die Bauarbeiten gingen weiter. »Ende Dezember 2018 hatte ich einen regelrechten Zusammenbruch«, erinnert sich Jens.
Am 6. März 2019 wurde ohne Ankündigung ein Gerüst aufgestellt. »Ich sah mich gezwungen, die Fenster zu verhängen, und lebte von dem Tag an nahezu ohne Tageslicht in der Wohnung«, sagt Jens. Wegen der enormen Staubentwicklung der Bauarbeiten konnte er auch nicht mehr lüften. »Manchmal flogen faustdicke Gesteinsbrocken gegen die Scheiben«, schildert Jens.
»Am 19. März wurde mir schließlich schriftlich angekündigt, dass mit den Bauarbeiten in meiner Wohnung am 8. April begonnen werde«, sagt der Mieter. Tatsächlich wurden bereits ab 1. April mit einem Bohrhammer die Fensterrahmen freigelegt. Nun drangen Kälte und Baustaub ungehindert in die Wohnung. Am 14. April - der ursprüngliche Termin wurde vom zuständigen Bauarbeiter nicht eingehalten - verließ Jens schließlich die Wohnung und kam bei einem Bekannten unter, dem Autor dieser Zeilen. Denn die einst zugesagte Umsetzwohnung wurde nicht zur Verfügung gestellt. Was er nicht mitnehmen konnte, wurde in einem rohbaufertigen Apartment im Haus untergestellt.
Neues Schloss in der Tür
Als Jens in seinem Ersatzquartier unterkommt, sind seine Tränensäcke angeschwollen, der Teint aschfahl. Mehrere Tage schläft er fast komplett durch, bis er langsam wieder zu den Lebenden zurückkehrt. Mitte Mai kontaktiert er erneut seinen Anwalt, der schriftlich eine Fertigstellung der Wohnung bis Ende Juni fordert. Wegen »Ferienabwesenheiten« sei das leider nicht möglich, antwortet der Eigentümer schließlich dem Anwalt per Mail.
Seit Kurzem ist das Schloss an Jens’ Wohnungstür ausgetauscht. Mitte Oktober hatte der Eigentümer auf E-Mail-Anfrage von »nd« geantwortet, dass seine Wohnung kurz vor der Fertigstellung stünde und »selbstverständlich dem Zustand des Mietvertrags« entspräche. Jens bestreitet Letzteres. Denn ursprünglich hatte sein Bad eine Badewanne, die nun durch eine Dusche ersetzt worden ist. Von der Zweckmäßigkeit bodentiefer Fenster in einem Sanitärraum ganz abgesehen.
Bei einer Begehung der tatsächlich fast fertiggestellten Wohnung im Oktober gemeinsam mit dem Mieter sind alle Böden gefliest, Heizkörper montiert. Im Wohnraum ist das sonore Brummen einer Lüftungsanlage zu vernehmen. Der ursprüngliche Ofen ist entfernt, ob das die reduzierte Wohnfläche durch neu gesetzte Wände kompensiert, hinter denen sich zahlreiche neu gezogene Rohre verbergen, ist nicht zu beurteilen.
Der Eigentümer behauptet in seinem Schreiben, dass Jens »dauerhaft bei seinem Lebensgefährten« wohne. »Er wollte keine Umsetzwohnung im Objekt selbst«, schreibt er. Auch zahle Jens seine Miete »bereits seit längerem nicht mehr«, bereits zuvor habe er öfter unpünktlich gezahlt oder sei im Mietrückstand gewesen. Der Mieter widerspricht vehement: »Natürlich zahle ich meine Miete regelmäßig, um die Wohnung nicht zu verlieren. Auch wenn ich mich angesichts der Situation dazu zwingen muss.«
Dass der Mieter keine Modernisierungsvereinbarung unterzeichnet hat, bestätigt der Eigentümer. »Er hat vielmehr Härtefallgründe geltend gemacht und deutlich gemacht, er sei an der Modernisierung interessiert, wolle jedoch keine Mieterhöhung akzeptieren. Diesen Umstand habe ich zur Kenntnis genommen und trotzdem die Wohnung jetzt weitestgehend modernisiert und saniert«, so der Eigentümer weiter.
Der Hausbesitzer räumt ein, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wegen möglichen Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ermittelt. Immerhin wurde in dem Immobilienexposé im Internet der »strategische Leerstand« im Haus gepriesen. »Der Hinweis sei jedoch erlaubt: es gibt eine gültige Baugenehmigung, Sanierungsarbeiten im Zuge genehmigter Bauarbeiten sind im Zweckentfremdungsverbotsgesetz geregelt«, so der Eigentümer weiter.
Jens’ Anwalt hat inzwischen eine Klage auf Herausgabe der Wohnung eingelegt. Einen Gerichtstermin gibt es allerdings noch nicht. »Es ist zermürbend, der Willkür eines Vermieters ausgeliefert zu sein«, sagt Jens. »Was nützt es mir denn, dass ich vielleicht irgendwann einmal Recht bekomme, wenn ich faktisch um meine Wohnung gebracht werden kann?«, fragt er.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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