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Mindestlohn steigt auf 12,50 Euro

Senat beschließt Novellierung des Vergabegesetzes und Erhöhung des Landesmindestlohns

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Auf der Vergabeplattform des Landes Berlin werden nahezu täglich neue Aufträge angeboten. Das Land Berlin und die Bezirke suchen Firmen für Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten oder Asphalt- und Betonarbeiten. Insgesamt rund fünf Milliarden Euro, so schätzen Experten, schreibt die Öffentliche Hand pro Jahr aus. Das genaue Volumen soll in den kommenden Jahren evaluiert werden. An diesem Dienstag wurde im Senat dazu eine lange erwartete Novellierung des Vergabegesetzes beschlossen, in dem die Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt ist.

»Wir haben unsere gemeinsamen Ziele erreicht. Mit dem Vergabegesetz haben wir ein ausgewogenes Paket aus ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien«, erklärte Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). Der rot-rot-grüne Senat setzt mit dem Beschluss ein zentrales Projekt des Koalitionsvertrages um. Die Vergabepolitik wird dem Grundsatz »öffentliches Geld nur für gute Arbeit« folgen, heißt es dort. »Wir wollen Vergaben im Jahrzehnt der Investitionen vernünftig auf den Weg bringen«, betonte Pop. Und: »Uns ist es wichtig, eine gute wirtschaftliche Entwicklung bei den Menschen ankommen zu lassen.« Die Wirtschaftssenatorin erwartet, dass das Gesetz zum Vergabegesetz im kommenden Jahr im Abgeordnetenhaus beschlossen wird und danach in Kraft treten wird.

Kernpunkte des Vergabegesetzes

Zu den Hauptzielen der Gesetzesnovelle gehört die Anhebung des vergabespezifischen Entgelts. Beim Vergabemindestlohn von 12,50 Euro orientiert sich das Land Berlin am Tarifvertrag der Länder. Neu ist, dass in dem Gesetz eine erweiterte Tariftreue-Regelung enthalten ist, wodurch allgemein wirksame Tarifverträge bei der Auftragsausübung vorgegeben werden können.

Um Forderungen aus der Wirtschaft nachzukommen, öffentliche Aufträge zu entbürokratisieren, hat sich der Senat auf eine einheitliche Wertgrenze von 10 000 Euro verständigt. Die Regelungen des Vergabegesetzes gelten also nur dann, wenn diese Grenze erreicht wird. »Wir bauen die Bürokratie ab und stärken den Mittelstand«, so Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) zu der Festlegung. Bei Bauleistungen gilt sogar eine Wertgrenze von 50 000 Euro, da in dieser Branche häufig größere Aufträge vergeben werden. mkr

Wichtiger Bestandteil des neuen Vergabegesetzes ist auch die Erhöhung des sogenannten Vergabemindestlohns, der ab einem Auftragswert von 10 000 Euro von den Unternehmern an die Beschäftigten bezahlt werden muss. Parallel zur Vergabenovelle beschloss der Senat am Dienstag auch eine Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen. »Wir haben auch den Landesmindestlohn auf 12,50 Euro erhöht«, sagte Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (LINKE). Zuletzt betrug der Landesmindestlohn in Berlin neun Euro. Rot-Rot-Grün erhöht damit in den vom Landesmindestlohngesetz enthaltenen Bereichen - Verwaltung, Beteiligungsunternehmen - den landesweit geltenden Mindestlohn zum zweiten Mal. Im Zusammenhang mit der öffentlich geförderten Beschäftigung ergeben sich laut Breitenbach aus dieser Erhöhung Kosten in Höhe von rund 17 Millionen Euro. Davon ausgenommen ist das sogenannte Solidarische Grundeinkommen, für das keine Mehrkosten entstehen sollen. »Wir gehen davon aus, dass die Kosten von den Landesunternehmen getragen werden«, so die Arbeitssenatorin.

Aus der Wirtschaft wurden die Beschlüsse des Senats umgehend kritisiert. »Dieses Vergabegesetz ist falsch, wir glauben, es hat immer noch zu niedrige Wertgrenzen«, sagte die Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK), Beatrice Kramm, zu »nd«. Aus Sicht des Wirtschaftsverbandes gibt es wegen der Regelungen zu wenige Unternehmen, die sich bewerben. »Das Geld wird nicht abgerufen, weil die öffentliche Hand kein attraktiver Auftraggeber ist«, behauptet Kramm.

Dass Aufträge mangels Bewerber liegenbleiben würden, kann Wirtschaftssenatorin Pop auf nd-Nachfrage allenfalls für den Baubereich bestätigen, weil es schwierig sei, Handwerker zu finden.

Begrüßt wurden die Beschlüsse zum Landesmindestlohn und dem Vergabegesetz unterdessen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). »Öffentliche Aufträge werden endlich an gute Bezahlung, an Bezahlung nach Tarifvertrag, geknüpft«, sagt der DGB-Bezirksvorsitzende von Berlin und Brandenburg, Christian Hoßbach. Damit gehe Berlin voran und nutze die vorhandenen europarechtlichen Spielräume, um Tarifbindung und gute Arbeit zu stärken. Positiv bewertete der DGB auch den Beschluss zur Anhebung des Vergabemindestlohns auf 12,50 Euro. »Das ist ein großer Schritt auf dem Weg zu Löhnen, von denen man leben kann«, sagte Hoßbach.

Auch Arbeitssenatorin Elke Breitenbach sprach in diesem Zusammenhang von einer Annäherung »in Richtung einer armutsfesten Altersicherung«.

Doch was nützen die besten Regelungen, wenn sich nicht kontrolliert werden? Bisher war es Praxis, dass die Vergabestelle nur auf Anforderung aktiv wurde. In Zukunft soll die Stelle auch eigenständig tätig werden, etwa nach Hinweisen von Whistleblowern, also Hinweisgebern.

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