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Mehr Gehalt als der Mindestlohn
Bei Fast-Food-Ketten wie McDonalds verdienen Mitarbeiter oft nur 9,25 pro Stunde - die Gewerkschaft NGG will 12 Euro erreichen
Hart an der Grenze: Bei McDonald’s, Nordsee oder Autogrill verdienen die Beschäftigten in der untersten Lohngruppe gerade sechs Cent mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, nämlich 9,25 Euro pro Stunde. Die Systemgastronomie, wie Fast-Food-Ketten in der Fachsprache heißen, leistet sich damit den derzeit niedrigsten Tariflohn. Ab Januar wird er wie schon im Jahr 2015 vom gesetzlichen Mindestlohn überholt. Doch die Gewerkschaft will nicht länger hinterherrennen und fordert in der nun beginnenden Tarifrunde für die rund 120 000 Beschäftigten mindestens 12 Euro. »Wir müssen weg vom Image der Mindestlohnbranche«, sagt der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Freddy Adjan.
Viele Beschäftigte in den unteren Lohngruppen
Anders als in anderen Branchen ist die unterste Lohngruppe bei McDonald`s und Co. mehr als ein Tabellenwert. Denn das Gros der Beschäftigen ist nach Angaben der Gewerkschaft in den Lohngruppen 1 bis 4 eingruppiert und das bedeutet 9,25 bis 10,60 Euro pro Stunde. »Vollzeitbeschäftigte im Schichtdienst, die gerade mal oder sogar weniger als das gesetzliche Minimum verdienen: Da stimmt was nicht«, mahnt Christoph Schink, Referatsleiter Gastgewerbe der NGG, gegenüber »nd«. Die Gewerkschaft sieht in dieser Lohnpolitik ein »Geschäftsmodell«, das darauf setze, dass der Staat die Löhne aufstockt oder die Leute noch einen Zweitjob haben.
Der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) wollte sich vor den am Mittwoch beginnenden Verhandlungen nicht konkret äußern, man habe die Forderung der Gewerkschaft »zur Kenntnis genommen«, heißt es aus dem Arbeitgeberverband, der von McDonald`s als größtem Unternehmen dominiert wird. Der BdS stehe für »gute Tariflöhne mit finanziellen Zusatzleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld« und für »100-Prozent-Tarifbindung« seiner Mitglieder, betont Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante gegenüber »nd«.
NGG-Mann Schink legt auf eine andere Feststellung wert: »Die 12 Euro sind nicht aus der Luft gegriffen«, sagt er. Es sei »die unterste Schwelle, ab der Lohn als annähernd existenzsichernd gilt«. Nicht umsonst kreise die Mindestlohndebatte um diese Zahl.
Fast-Food-Branche steht gut da
Der Arbeitgeberseite dagegen gehen schon 9,35 Euro zu weit. Darauf wird der gesetzliche Mindestlohn ab Januar steigen. 9,19 Euro seien noch vertretbar, befand der Verband der Systemgastronomen, als die Mindestlohnkommission 2018 ihren Beschluss veröffentlichte. »Die drastische Erhöhung« ab 2020 sei jedoch »nicht geboten«. Dabei ist die Branche im Aufwind, sagen auch die Fast-Food-Ketten. Immer mehr Läden wurden in den vergangenen fünf Jahren eröffnet. Doch nun blickt der BdS »mit Sorge« auf »tendenziell sinkende Konjunkturprognosen«. Die NGG glaubt hingegen nicht, dass die Konjunkturdelle bald die Burgernachfrage einbrechen lässt. Im Gegenteil: Systemgastronomie liege im Trend. Umso wichtiger, die Standards anzuheben. Passiert das nicht, prognostiziert die NGG eine »Massenflucht aus der Branche«. Für die Unternehmen ist Personalmangel laut einer Umfrage des Arbeitgeberverbandes derzeit Thema Nr. 1. Gut für die NGG: Das stärkt ihre Verhandlungsmacht.
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