Etikettenschwindel bei Finanzsteuer

Bundesfinanzminister präsentiert seinen EU-Kollegen einen Entwurf zur Besteuerung des Aktienhandels

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.

Was lange währt, wird entgegen einem bekannten Sprichwort doch nicht immer gut. Die Finanztransaktionssteuer (FTS) ist so ein Fall: Über zehn Jahre nach der Finanzkrise legte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) seinen europäischen Kollegen nun einen Gesetzentwurf für eine Börsensteuer vor, wie die »Süddeutsche Zeitung« am Dienstag schrieb. Doch von der eigentlichen Idee einer FTS, so kritisieren Experten, ist der Entwurf weit entfernt.

»Wir sind jetzt erstmals seit 2011 so weit, dass wir eine Vereinbarung erreichen können«, zitiert die Zeitung Scholz. 2011 machte die EU-Kommission einen ersten Aufschlag für eine solche Steuer. Demnach sollte jeglicher Handel mit Aktien und Anleihen in der EU mit einem Steuersatz von 0,1 Prozent und der mit Derivaten mit einem Steuersatz von 0,01 Prozent belegt werden. Die Steuer sollte jährlich 57 Milliarden Euro einbringen. So sollten die Finanzmarktakteure an den Kosten der Finanzkrise beteiligt und die Märkte stabiler gemacht werden - etwa indem der besonders turbulenzanfällige Hochfrequenzhandel unrentabel gemacht würde. Doch das Vorhaben scheiterte - auch am Widerstand aus Deutschland.

Der Gesetzentwurf von Scholz sieht jetzt nur noch vor, dass die Käufe von Aktien großer Unternehmen besteuert werden, die mehr als eine Milliarde Euro wert sind. In Deutschland würde dies auf 145 Unternehmen zutreffen. In den zehn EU-Staaten, in denen die Steuer zunächst gelten soll, wären es mehr als 500 Unternehmen. Zwar soll der Steuersatz mit 0,2 Prozent höher als im einstigen Vorschlag der EU-Kommission sein. Dafür sieht Scholz aber auch zahlreiche Ausnahmen vor. So sind etwa Börsengänge von Unternehmen zur Beschaffung von frischem Kapital ausgenommen, wie die »Süddeutsche« schreibt.

So geht der Entwurf manchem EU-Nachbarn nicht weit genug. Die österreichische Regierung setze sich auf EU-Ebene »für eine möglichst breite Bemessungsgrundlage« bei der Erhebung der Steuer ein, teilte das Bundesfinanzministerium in Wien der Nachrichtenagentur AFP mit.

»Über 90 Prozent der Finanztransaktionen - darunter Derivate beziehungsweise Finanzwetten auf Rohstoffe oder Indizes - sind ausgenommen«, erklärte der Finanzexperte und stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Fabio De Masi. Ähnlich äußerte sich Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende: »Dieser Etikettenschwindel stößt vielen Menschen übel auf, die sich jahrelang wirklich ernsthaft für diese Steuer stark gemacht haben.«

Dabei ist fraglich, ob selbst die Minifinanzsteuer von Scholz durchkommt. Denn aus der Union kommen unterschiedliche Töne. Kanzlerin Angela Merkel begrüßt zwar, dass sich die Steuer auf Aktienkäufe konzentriert. Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann lehnt sie aber als eine »reine Aktien-Strafsteuer« vehement ab.

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