Facebook drohen 50 Millionen Euro Bußgeld

Soziale Netzwerke sollen Hass-Postings dem BKA melden / Drastische Strafen bei Verstoß gegen die Meldepflicht

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Berlin. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die von ihr geplante Meldepflicht für schwere Straftaten im Internet mit hohen Bußgeldern untermauern. Am Freitag präsentierte die Ministerin in Berlin ihre Pläne. Lambrecht plant eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, nach der soziale Netzwerke künftig bestimmte Straftaten nicht nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Kommen sie dem nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.

Lambrecht sagte, 77 Prozent aller beim BKA registrierten politischen Straftaten seien rechtsextremistisch motiviert. Es gebe eine Spirale, bei der aus Hass in Worten Taten werden. »Genau diese Spirale wollen wir stoppen«, sagte Lambrecht. Die Meldepflicht soll unter anderem folgende Straftaten erfassen: das Verbreiten von Propagandamitteln, Vorbereitung staatsgefährdender Straftaten, Volksverhetzungen, Gewaltdarstellungen und Morddrohungen. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie soll meldepflichtig werden.

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Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen fallen nicht unter die Meldepflicht. Sie sind sogenannte Antragsdelikte. Auch künftig soll es den Betroffenen überlassen bleiben, ob sie Anzeige erstatten wollen, erläuterte Lambrecht. Um die Meldepflicht umzusetzen, sollen Hunderte neue Stellen beim Bundeskriminalamt geschaffen werden. Dafür ist Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zuständig. Eckpunkte der Gesetzespläne gegen Hass im Netz hatte Lambrecht mit Seehofer bereits im Oktober abgestimmt, als die Bundesregierung nach dem antisemitisch motivierten Anschlag in Halle ein Maßnahmenpaket beschlossen hatte.

Der von Lambrecht vorgestellte Referentenentwurf muss noch in der Bundesregierung abgestimmt werden und soll nach bisherigem Zeitplan im Februar vom Kabinett beschlossen werden, bevor der Bundestag darüber abstimmen muss. Die Pläne umfassen auch Änderungen im Strafgesetzbuch, um Beleidigungen im Netz schärfer zu bestrafen, weil ihre Wirkung dort viel höher ist. Geplant sind auch Strafverschärfungen für Drohungen und die Billigung von Straftaten.

Mit dem Gesetz umgesetzt werden soll auch der bereits angekündigte bessere Schutz von Kommunalpolitikern. Der Paragraf gegen Verleumdung und üble Nachrede gegen »im politischen Leben stehenden Personen« umfasst sie bislang nicht. Das soll geändert werden. Außerdem sollen antisemitische Motive ausdrücklich im Strafgesetzbuch als strafverschärfend erwähnt werden. Gerichte können sie als Teil der Hasskriminalität schon jetzt bei der Zumessung des Strafmaßes gewichten. Die Aufnahme ins Strafgesetzbuch soll nach Auffassung von Lambrecht aber nochmals zu einer Sensibilisierung dafür führen.

Teil der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus war auch eine Verschärfung des Waffenrechts. Eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz soll dafür sorgen, dass Extremisten nicht an Waffen kommen. Diese Änderung wurde bereits am Freitag im Bundestag beschlossen. »Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten«, erklärte Seehofer. epd/nd

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