Ramelow regt Kompromiss mit der FDP an

Freie Demokraten wollen das Aufstellen von Windrädern in den Wäldern Thüringens verbieten lassen

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 3 Min.

LINKE, SPD und Grüne haben am Montag erneut über eine Fortsetzung ihrer Regierung in Thüringen beraten. Sie wollen bis Mitte Januar einen Regierungsvertrag vorlegen. In diesem Fall würde der Freistaat von einer Minderheitsregierung gelenkt. Rot-Rot-Grün wäre bei Sachentscheidungen auf Unterstützung von CDU und FDP angewiesen.

Dass es schwierig werden könnte, dann Kompromisse zu finden, zeigt sich derzeit im Thüringer Landesparlament. Die FDP-Fraktion hat die Einbringung eines Gesetzesentwurfes angekündigt, mit dessen Hilfe das Aufstellen von Windrädern in den Wäldern des Landes verboten werden soll. Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) hat im Gespräch mit dieser Zeitung eine mögliche Kompromisslinie zwischen FDP und Rot-Rot-Grün in dieser Debatte skizziert; auch, um zu verhindern, dass der Gesetzesentwurf durch ein gemeinsames Abstimmen von AfD, CDU und FDP im Landtag angenommen wird.

So solle der Vorschlag der FDP genutzt werden, um klarzustellen, dass in Thüringen Windräder nur dort aufgestellt werden sollen, wo zum Beispiel der Borkenkäfer, aber auch Dürre oder Stürme Waldflächen erheblich geschädigt hätten, sagte Ramelow. »Wir haben Hunderte Hektar Wald, die sowieso gefällt werden müssen.« Dass die rot-rot-grüne Landesregierung sich damit in der Debatte um Windkraft neu positioniere, bestreitet Ramelow trotzdem, indirekt. Schon in den im Sommer angestellten Überlegungen zur Rettung der Wälder sei Entsprechendes enthalten gewesen, sagt er.

Tatsächlich heißt es im »Aktionsplan Wald 2030 ff« unter Ziffer drei: »Bei der Schaffung von Flächen für Windkraft im Wald sind bestehende Planungen in Vorranggebieten für Windenergie durch die Regionalen Planungsgemeinschaften daraufhin zu überprüfen, dass Kalamitätsflächen erschlossen werden, um den Waldbestand nicht zusätzlich zu belasten.« Unter Kalamitätsflächen verstehen Forstleute Waldgebiete, in denen Bäume erheblich geschädigt worden sind.

Gleichzeitig bekräftigte Ramelow aber, dass er gegen ein generelles Verbot von Windkraftanlagen im Wald ist. Es gebe keinen Grund, derart stark in die Eigentumsrechte von Waldbesitzern einzugreifen, sagt er. Es gebe Waldbesitzer, die auf ihren Flächen solche Anlagen aufstellen wollten. Nach seinen Erfahrungen seien selbst Windkraftgegner zu solchen Vorhaben gesprächsbereit, wenn einige Voraussetzungen erfüllt seien. »Hier geht es auch um Maß und Menge«, sagte Ramelow. Viele Menschen hätten nichts dagegen, auf ein oder zwei Windräder von ihren Häusern aus zu schauen. Sie würden sich aber zu Recht dagegen wehren, auf 20 Anlagen zu blicken.

Zudem müssten die Menschen vor Ort von den Anlagen profitieren, forderte Ramelow; aber nicht etwa über ein »Wind-Bürgergeld«, wie es die Bundes-SPD vorgeschlagen hatte. Vielmehr müssten die Leute selbst, zum Beispiel über die Gründung von Genossenschaften, Eigentümer werden können, und nicht große Energieunternehmen. Bei Gründung und Betrieb solcher Organisationen sollten die Bürger vom Energieunternehmen Teag oder den Stadtwerken unterstützt werden, schlägt der Ministerpräsident vor.

In der Thüringer FDP zeigt man sich angesichts solcher Überlegungen skeptisch. Man werde sich den entsprechenden Gesprächen aber nicht verschließen, versichert der Landesvorsitzende Thomas L. Kemmerich. Allerdings habe seine Partei schon im Wahlkampf deutlich gemacht, dass die Aufforstung von geschädigten Waldflächen für sie absolute Priorität habe.

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