Hohenzollern bringen die LINKE auf

Bundestag diskutierte Antrag auf Beendigung der Regierungsverhandlungen über weitere Entschädigungen des preußischen Adelshauses

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Als »historisch und moralisch durch und durch richtig« bezeichnete Jan Korte am Donnerstag die Einschätzung der damaligen Sowjetischen Militäradministration und dann der DDR, dass der deutsche Adel zutiefst verstrickt war in den deutschen Faschismus und damit auch die Entscheidung richtig war, ihn zu enteignen. Bei allen falschen Entscheidungen, die es darüber hinaus gegeben habe, wie Korte in der Bundestagsdebatte über einen Antrag seiner Fraktion anfügte. Der Parlamentarische Geschäftsführer der LINKEN schloss seinen Beitrag mit den Worten: »Es kann keine Geheimverhandlungen mehr geben, keine außergerichtlichen Absprachen, hier müssen jetzt die Gerichte entscheiden. Die Forderungen der ehemaligen Adelshäuser sind für die Zukunft gesetzgeberisch auszuschließen.« Das sei der »Kernbestand der Demokratie: die Herrschaft der Vielen, der Bevölkerung. Und nicht irgendwelcher selbsternannter Adliger mit komischen Namen.«

In ihrem Antrag wollte die Linksfraktion zudem erreichen, dass »Kulturgüter, so sie denn der Erbengemeinschaft Hohenzollern gerichtlich zugesprochen würden«, im Rahmen einer Enteignung beziehungsweise Vergesellschaftung wieder der Öffentlichkeit zugeführt werden.

Die FDP warf der LINKEN »simplifizierten Klassenkampf und verfassungsrechtlich bedenkliche Kollektivierungsfantasien« vor. Sie offenbare ihre »ideologische Nähe der LINKEN zum sozialistischen Gedankengut der Sowjetunion«, meinte Hartmut Ebbing, und dass die LINKE sich »insgeheim« einen Unrechtsstaat wünsche. Offen sei der Streit darüber, ob die Familie der Hohenzollern dem NS-Regime tatsächlich »in erheblichem Maße Vorschub« geleistet habe. Diese Voraussetzung war in den 90er Jahren für die Verweigerung einer Rückgabe enteigneten Eigentums gesetzlich niedergelegt worden. Wie andere Redner stellte Ebbing fest, dass der Staat keine Möglichkeit habe, ein vor Gericht festgestelltes Recht auf Rückgabe von Eigentum in Frage zu stellen. Verhandlungen und darin erzielte gütliche Einigungen mit den Familien seien deshalb der einzige Ausweg, um Kulturgüter der Öffentlichkeit weiterhin zugängig zu machen.

Lange habe es gedauert, bis endlich Behörden und Unternehmen begonnen hätten, ihre Verwicklungen mit den Verbrechen der Nazizeit aufzuarbeiten. Auch das Haus Hohenzollern müsse sich dieser Aufgabe stellen, meinte Erhard Grundl von den Grünen. Es gehe nicht um private Eigentumsfragen, sondern um historische Verantwortung. Grundl verwies auf einen Antrag seiner Fraktion, der Bundestag möge eine öffentliche Debatte darüber führen und sich der Auffassung anschließen, dass das Haus Hohenzollern dem Nationalsozialismus »erheblich Vorschub« leistete.

Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Motschmann wies darauf hin, die Hohenzollern seien Bürger wie alle anderen auch und hätten daher das Recht zur Klage wie alle. Die SPD wolle die Hohenzollern nicht abstrafen, aber es gebe Opfergruppen, die Entschädigung viel mehr verdient hätten als sie, meinte der Sozialdemokrat Helge Lindh. Freiwilligen Entschädigungszahlungen werde die SPD jedenfalls nicht zustimmen, versicherte sein Fraktionskollege Martin Rabanus. Der Antrag der LINKEN wurde in die zuständigen Ausschüsse des Bundestages verwiesen. Ende des Monats wird es eine Expertenanhörung zum Thema geben.

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