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Haftstrafen gegen Neonazis verhängt
Sechs Mitglieder der »Freien Kameradschaft Dresden« verurteilt / Die Personen lernten sich bei »Pegida«-Demonstrationen kennen
Dresden. Das Landgericht Dresden hat gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen »Freien Kameradschaft Dresden« (FKD) Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und sechs Jahren verhängt. Rädelsführer Benjamin Z. (31) muss vier Jahre und vier Monate hinter Gitter. Angeklagt waren fünf Männer sowie eine Frau, die die geringste Strafe erhielt. Die Verurteilten standen wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, schwerem Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Sprengstoffexplosionen vor Gericht.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu sieben Jahren für die 25- bis 31-Jährigen gefordert, für die 29 Jahre alte Frau eine Bewährungsstrafe. Die höchste Strafe wurden gegen ein FKD-Mitglied mit einem umfangreichen Vorstrafenregister verhängt.
Das Gericht ging davon aus, dass die Kameradschaft nicht von Anfang an auf Gewalttaten aus war. Allerdings habe sie sich nach ihrer Gründung im Juli 2015 schnell radikalisiert, hieß es. Die FKD hatte wiederholt Gewalttaten gegenüber Ausländern, Andersdenkenden und auch Polizisten verübt.
Die sächsische Linke-Politikerin Kerstin Köditz wertete das Urteil als deutliches und wichtiges Zeichen. »Nach 115 Verhandlungstagen und einer umfangreichen Beweisaufnahme mit mehr als 100 Zeuginnen und Zeugen steht fest, dass die Angeklagten einer kriminellen Vereinigung angehört und erhebliche Gewaltstraftaten begangen haben.« Auch am rassistischen Hintergrund der militanten Kameradschaft bestehe kein Zweifel. Der Richter habe das im Urteilsspruch bestätigt.
»Dass die Strafe nicht auf dem Fuß folgte, liegt nicht an dem langen Prozess - sondern daran, dass die Ermittlungen anfänglich nur mit angezogener Handbremse liefen. Die Täter fühlten sich so sicher, dass sie in sozialen Netzwerken offen für ihre Gruppe werben konnten«, erklärte Köditz. Mit einer Serie von Razzien sei die FKD erst Ende 2016 zerschlagen worden - viel zu spät. Die Ermittlungen hätten offenbar erst Fahrt aufgenommen, nachdem der Generalbundesanwalt die »Gruppe Freital« unter die Lupe nahm. Die FKD und die »Gruppe Freital« hatten gemeinsam ein alternatives Wohnprojekt überfallen.
Pegida diente als wichtiges Netzwerk
Nach den Worten von Köditz kam der Nebenklage im Prozess eine wichtige Rolle zu. Sie habe unter anderem die bedeutsame Funktion der Pegida-Bewegung beleuchtet: »Bei den Versammlungen in Dresden fanden die späteren Gruppenmitglieder zueinander, gründeten die Kameradschaft nach einem der montäglichen Aufmärsche. Sie vernetzten sich dort auch mit der rechtsterroristischen «Gruppe Freital», mit der die FKD dann teils gemeinsam zuschlug.« Vor diesem Hintergrund sei es kaum nachvollziehbar, dass Gewalttaten im Umfeld von Pegida nicht in die Anklage einbezogen wurden.
Sachsens Justiz hatte lange gegen die FKD ermittelt. In weiteren Prozessen wurden bereits fünf Angeklagte als Mitglieder der FKD verurteilt. Seit November 2018 läuft ein weiterer Prozess gegen drei Männer, die zur FKD gehört oder sie unterstützt haben sollen. Ihnen wird die Beteiligung an denselben Taten vorgeworfen. Verschiedene von ihnen sollen unter anderem bei rechtsextremen Krawallen in Heidenau Polizisten attackiert haben, am Überfall auf das Dresdner Wohnprojekt und an der Randale von Hooligans und Neonazis Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz mitgewirkt haben. dpa/nd
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