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Fast die Hälfte antisemitischer Straftaten wird nicht bestraft
Strafverfolgungsbehörden in Berlin haben im vergangenen Jahr 386 Verfahren mit judenfeindlichem Hintergrund eingeleitet
Berlin. Die Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im vergangenen Jahr 386 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund eingeleitet. Davon musste fast die Hälfte (44 Prozent oder 169 Verfahren) wieder eingestellt werden, wie aus dem ersten Jahresbericht der Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Claudia Vanoni, hervorgeht. In den meisten Fällen konnten den Angaben zufolge die Täter nicht ermittelt werden oder die Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben haben.
156 der 386 eingeleiteten Verfahren gingen auf antisemitische Taten im Internet zurück. 27 der Verfahren aus dem Jahr 2019 wurden bislang rechtskräftig abgeschlossen, davon 17 Mal mit einer Geldstrafe und in zwei Fällen mit einer Bewährungsstrafe. In 49 Verfahren dauerten die Ermittlungen noch an, heißt es.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte am 1. September 2018 die Stelle einer Antisemitismusbeauftragten eingerichtet. Mit der Aufgabe ist seitdem Oberstaatsanwältin Claudia Vanoni betraut.
Ziel der eigenständigen Stelle sei es, durch eine Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und weiteren Institutionen und Organisationen jüdischen Lebens in Berlin das Vertrauen der Gesellschaft in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung antisemitischer Straftaten zu stärken, wie es heißt. Der dem Evangelischen Pressedienst vorliegende Bericht soll am Mittwoch in Berlin vorgestellt werden. epd/nd
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