Was tun, was lassen? - Der Corona-Service-Blog

Ansteckung, Arbeit, Reisen - Corona wirft viele Fragen auf. Wir versuchen, die wichtigsten zu beantworten.

  • Lesedauer: 13 Min.

Berlin. Das Robert-Koch-Institut (RKI) stuft das Risiko für die Bevölkerung durch das neuartige Coronavirus seit 16.03.2020 als »hoch« ein. Die Risikoeinschätzung wird mit der großen Dynamik der Pandemie und dem starken Anstieg der Fallzahlen begründet.

Wie schütze ich mich und andere vor einer Infektion?

Das Bundesgesundheitsministerium gibt derzeit Verhaltensempfehlungen, die denen bei Grippeepidemien ähneln:

  • Regelmäßiges und ausreichend langes Händewaschen (mindestens 20 Sekunden unter laufendem Wasser mit Seife)

  • richtiges Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge

  • Abstand von Menschen mit Husten, Schnupfen oder Fieber halten; Händeschütteln generell unterlassen

  • Hände vom Gesicht fernhalten (Schleimhäute in Mund und Nase sowie Augen)

Was tun bei Verdacht auf eine Corona-Infektion?

Wichtig: Das Virus ist bereits ansteckend, bevor Symptome auftreten. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Symptome auftreten. Im Durchschnitt beträgt die Inkubationszeit laut WHO fünf bis sechs Tage.

Personen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116 117 anrufen - und zu Hause bleiben.

Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre Warnung vor der Einnahme des Schmerzmittels Ibuprofen bei Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus zurückgenommen. Das Virus Sars-CoV-2 kann die Lungenkrankheit Covid-19 auslösen. Die WHO-Experten hatten Studien und Ärzte konsultiert und seien zu dem Schluss gekommen, dass es über die bekannten Nebenwirkungen bei bestimmten Bevölkerungsgruppen hinaus keine Hinweise auf negative Ibuprofen-Konsequenzen bei Covid-19-Patienten gebe. »Auf der Basis der heute vorhandenen Informationen rät die WHO nicht von der Einnahme von Ibuprofen ab«, teilte die WHO mit. Das hatte sie am Dienstag noch getan, und statt Ibuprofen Paracetamol empfohlen.

Hotlines zum Coronavirus

Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 - die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes-, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.

Hier finden Sie eine weitere Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren.

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22

  • Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100

  • Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung - Behördennummer 115 (www.115.de)

  • Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Fax: 030 / 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund.de / info.gehoerlos@bmg.bund.de

  • Gebärdentelefon (Videotelefonie) - https://www.gebaerdentelefon.de/bmg

Die bundesweit kostenlose Telefonnummern der Telefonseelsorge:

0800/111 0 111 · 0800/111 0 222

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, ruft die Bevölkerung auf, bei Fragen zum Coronavirus nicht den Notruf 112 zu wählen. Die Notrufleitungen müssten für Notfälle frei gehalten werden.

Charité-App bietet Entscheidungshilfe für Coronavirus-Test

Die Berliner Charité bietet ab sofort eine App als Entscheidungshilfe für einen Test auf das neue Coronavirus an. Wenn Nutzer online einen Fragebogen beantworten, erhalten sie Handlungsempfehlungen. Die »CovApp« erbringe keine diagnostischen Leistungen. Sie könne aber dabei helfen, die Notwendigkeit eines Arztbesuches oder Tests auf das Virus besser einzuschätzen.

Die »CovApp« ist browserbasiert und über die Adresse https://covapp.charite.de/ zu erreichen. Bei den Fragen gehe es zum Beispiel um aktuelle Symptome, Reisen und mögliche Kontakte. Nutzer erhielten nach Beantwortung des Fragenkatalogs auch die medizinisch relevanten Informationen für ein etwaiges Arztgespräch. Darüber hinaus gebe es Infos, wie sich das eigene Infektionsrisiko reduzieren lasse.

Ziel der Charité-Initiative ist es auch, die Abläufe in ihrer stark ausgelasteten Untersuchungsstelle weiter zu verbessern. Die App ist in Kooperation mit der gemeinnützigen Potsdamer Organisation Data4Life entwickelt worden. Sie wird von der Hasso Plattner Foundation finanziert.

Die Antworten aus dem Fragebogen können durch einen QR-Code an die Charité übermittelt werden. Der Code sei anonym und werde direkt auf dem Endgerät der Nutzer bearbeitet und gespeichert.

Inwieweit ist das öffentliche Leben eingeschränkt?

Im Kampf gegen das Coronavirus planen Bund und Länder massive Einschränkungen im Alltagsleben. Ein Überblick über die am Montag,16.03.2020 beschlossenen »Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen«:

EINZELHANDEL: Ausdrücklich nicht geschlossen werden soll eine Reihe von Geschäften: der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sollen sogar Sonntags-Verkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt werden. Kommen sollen Auflagen zur Hygiene, zur Zutritts-Steuerung und zum Vermeiden von Warteschlangen. Schließen müssen aber übrige Geschäfte, unter anderem Outlet-Center.

GESUNDHEITSWESEN: Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen sollen unter Beachtung höherer Hygiene-Anforderungen geöffnet bleiben.

FREIZEIT: Schließen müssen Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen. Ebenso Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Dies gilt auch für Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von »Freizeitaktivitäten« drinnen und draußen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordelle.

SPORT/KINDER: Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist laut dem Beschluss für den Publikumsverkehr zu schließen - ebenso gilt dies für Spielplätze.

BILDUNG: Verboten werden sollen Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Außerdem Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und anderen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen.

TOURISMUS: Übernachtungsangebote im Inland sollen nur noch zu »notwendigen« und nicht mehr zu touristischen Zwecken genutzt werden können. Das bringe es auch mit sich, »dass es keine Urlaubsreisen ins In- und auch keine ins Ausland geben soll«, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Ausdrücklich verboten werden zudem Reisebusreisen.

HANDWERKER: Dienstleister und Handwerker sollen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen können.

GOTTESDIENSTE: Nicht mehr möglich sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und bei anderen Glaubensgemeinschaften.

BESUCHSBESCHRÄNKUNGEN: Sie sollen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie Pflegeheime kommen - sie können zum Beispiel Besuch einmal am Tag für eine Stunde zulassen, aber nicht von Kindern unter 16 Jahre und nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen. Generell soll es dort und in Universitäten, Schulen und Kindergärten mit nicht ganz eingestelltem Betrieb ein generelles »Betretungsverbot« für Menschen geben, die in den vergangenen 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland waren.

GASTGEWERBE: Restaurants und Speisegaststätten sollen frühestens ab 6.00 Uhr öffnen dürfen und müssen spätestens um 18.00 Uhr schließen. Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels sollen das Risiko einer Virus-Verbreitung minimieren - etwa durch Abstandsregeln für Tische, Begrenzungen der Besucherzahl oder Hygienemaßnahmen.

Arbeit und Wirtschaft

Immer mehr Beschäftige wechseln ins Home Office. Falls das möglich ist, hier ein paar Tipps aus der nd-Redaktion. Einige Kollegen arbeiten schon länger im Home Office, einige beginnen angesichts der Corona-Krise. Folgendes hat sich bewährt:

- Vorbereitung: Vor allem die technische Ausstattung muss auf dem nötigen Stand sein und mit der Technik des Arbeitsplatzes kompatibel sein. Das betrifft vor allem Computertechnik (Betriebssystem, Virenschutz, aber auch sichere Zugänge auf die Server). Kümmern Sie sich vorher drum, wenn sie die Technik während des Arbeitsvorgangs selbst konfigurieren müssen, ist das im mindesten Fall frustierend. Achten Sie aber auch auf einen venünftigen festen Arbeitsplatz (Schreibtisch, Stuhl) und auf verlässliche Kommunikationswege (funktionieren E-Mail, Skype und/oder Telefon?)

- Zeiten einhalten: Halten Sie sich an feste Arbeits-, aber auch Pausenzeiten. Im Home Office verschwimmt Arbeits- und Privatleben sowieso ein bisschen, grenzen Sie Ihre Arbeitszeit von der Freizeit ab.

Arbeitslosigkeit (Agentur für Arbeit/Jobcenter)

Die Bundesagentur für Arbeit erleichtert deutlich den Zugang zu Leistungen wie Arbeitslosengeld und Hartz IV. Hartz-IV-Empfänger müssen während der Krise nicht mehr persönlich bei ihrer Arbeitsagentur vorsprechen, sondern es reicht häufig der telefonische Kontakt, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Sonntag nach einer Sondersitzung des Vorstandes mit. »Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.«

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt bleibe nur für Notfälle erhalten. Termine müssten nicht abgesagt werden. Ein nicht eingehaltener Termin werde keine Rechtsfolgen nach sich ziehen.

Anträge auf Arbeitslosengeld - die die Bundesagentur wegen des heruntergefahrenen öffentlichen Lebens in Deutschland vermehrt erwartet - können telefonisch oder online gestellt werden. Die Versorgung aller Menschen, die auf Jobcenter oder die Arbeitsagenturen angewiesen sind, sei sichergestellt. Allerdings melden verschiedene Arbeitsagenturen, dass die telefonische Erreichbarkeit aufgrund vieler Anrufe eingeschränkt sein kann.

Reisen im Inland und im Ausland

Die Deutsche Bahn fährt wegen der Coronakrise ab Dienstag ihren Regionalfahrplan herunter. Es werde schrittweise Einschränkungen im Regionalverkehr geben, bestätigte ein Konzernsprecher. Das Angebot an Bahnen werde nach dem Vorbild des Sonntagsfahrplans deutlich reduziert werden.

Die Planungen betreffen dem Bericht zufolge alle Angebote der DB-Regio, etwa in Stuttgart, Berlin oder München. Andere Regionalverkehrsanbieter etwa wie Metronom im Großraum Hamburg säßen an eigenen Planungen. Der Fernverkehr der Bahn werde weiter wie gewohnt rollen. Die Bahn-Führung entschied zudem, dass es ab sofort keine Fahrkartenkontrollen in Regionalzügen mehr gibt

Kulanzregeln ausgeweitet

Die Deutsche Bahn weitet angesichts der Coronavirus-Pandemie ihre Kulanzregeln für Fahrgäste erneut aus. Ab 16.03. soll es für Fahrgäste auch unabhängig von Risikogebieten oder der Absage von Großveranstaltungen die Möglichkeit geben, Sparpreis- und Supersparpreistickets in Gutscheine umzutauschen. Damit wolle die Bahn auch ein wichtiges »Signal zur Beruhigung« aussenden, sagte Richard Lutz am Freitag in Berlin.

»Natürlich haben wir Verständnis dafür, wenn unsere Kunden in der aktuellen Situation ihre gebuchte Reise noch einmal überdenken wollen«, erklärte Lutz. Aus diesem Grund habe sich die Bahn entschieden, eine »deutschlandweite Sonderkulanz-Regelung einzurichten«.

Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise nicht mehr antreten möchten, können demnach ab Anfang kommender Woche ihre gebuchten Tickets kostenfrei in einen Reisegutschein im Wert ihres Tickets umwandeln lassen. Gelten soll dies für alle Supersparpreise und Sparpreise für Reisen bis einschließlich 30. April. Betroffene Kunden sollten sich dazu »an die Kundenservice-Kanäle und die Verkaufsstellen der Bahn wenden«, erklärte der Konzern. Um unnötige Wartezeiten in Reisecentern zu vermeiden, würden die Kunden allerdings gebeten, »alle digitalen Wege für den Umtausch der Tickets zu nutzen«.

Reisende mit Flexpreistickets haben laut Bahn unabhängig von den aktuellen Sonderkulanzen die Möglichkeit, ihre Fahrkarten kostenlos zu stornieren und sollen dafür »die üblichen Stornierungswege nutzen«.

Kunden, die aufgrund des Coronavirus ihre Reise innerhalb Deutschlands verschieben wollen, können das gebuchte Ticket bis zum 30. Juni 2020 flexibel nutzen. Bei Sparpreisen wird die Zugbindung aufgehoben.

Kein Fernbusverkehr

Das Fernbusunternehmen Blablabus stellt den Betrieb ab 18.03.20 ein. Zuvor hatte schon Konkurrent Flixbus angekündigt, ab Mitternacht keine Busse mehr in, von und nach Deutschland fahren zu lassen. »Blablabus setzt aufgrund der aktuellen Situation alle innerdeutschen und internationalen Linien mit Wirkung ab dem 18. März um 7:00 Uhr aus«, teilte das Unternehmen mit. Der Mitfahrdienst Blablacar, über den Kunden Mitfahrgelegenheiten bilden können, bleibt davon unberührt.

Urlaub im In- und Ausland

Das Auswärtige Amt wegen der Pandemie eine weltweite Reisewarnung für touristische Reisen ausgegeben. Die Urlaubspläne der meisten Verbraucher dürften sich angesichts der aktuellen Entwicklungen ändern. Was sollten Reisende jetzt beachten?

AUßERGEWÖHNLICHER UMSTAND: Elementar bei Erstattungs- und Entschädigungsfragen im Reiserecht ist der Grund für eine Absage. Genauer: Liegen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor? Zwar gibt es hierzu »wegen der Einzigartigkeit der aktuellen Virus-Epidemie« noch keine klare Rechtsprechung, wie der ADAC erklärt. Doch Verbraucherschützer und Juristen sehen insbesondere Einreiseverbote oder eben offizielle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts als ausreichende Begründung für solche Umstände - zumindest, wenn sie erst nach der Buchung ausgesprochen wurden.

PAUSCHALREISE: Für gebuchte Pauschalreisen bedeutet die Entscheidung des Auswärtigen Amts somit: Reisende können nun grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren. Sollte dem Reiseveranstalter die Reisewarnung als Begründung trotzdem nicht ausreichen, gibt es übrigens genügend weitere Argumente. Denn wenn beispielsweise wesentliche Sehenswürdigkeiten oder Routen vor Ort gesperrt sind oder die Urlaubsreise anderweitig beeinträchtigt ist, dürfte auch das in den meisten Fällen vor der Buchung nicht absehbar gewesen sein und Betroffene können kostenlos zurücktreten.

Zahlreiche Reiseanbieter zeigten sich im Zuge der Corona-Pandemie aber bereits kulant. Sagt ein Veranstalter die Reise angesichts der Umstände von sich aus ab, bekommen Kunden natürlich ohnehin den vollen Preis erstattet.

INDIVIDUALREISE: Individualreisende müssen bei ihren gebuchten Einzelleistungen im Reiseland trotz genereller Reisewarnung genau in die Verträge schauen. Können Hotels oder Transportmittel nicht genutzt werden, weil sie beispielsweise in einem Sperrgebiet liegen, ist eine Erstattung möglich. Allerdings nur nach deutschem Recht, warnen Verbraucherschützer.

Wurden Leistungen direkt im Reiseland gebucht, hilft im Zweifel nur die Nachfrage beim jeweiligen Vertragspartner. »Falls man nicht reisen will, obwohl eine kostenfreie Stornierung nicht möglich ist, sollte man eine einvernehmliche Kulanz-Lösung suchen«, rät der ADAC. Auch Verbraucherschützer setzen auf den direkten Kontakt zum Vertragspartner und sehen für solche einvernehmlichen Lösungen gute Chancen.

Auf eine Versicherung zu hoffen, ist indes wenig aussichtsreich: Eine Reiserücktrittsversicherung gilt in der Regel nur bei Unfall oder Erkrankung samt entsprechendem Attest. Bei höherer Gewalt greift sie nicht. Auch »individuelle Ängste oder Sorgen vor Ansteckung sind keine Gründe, bei denen eine Versicherung einspringt«, erklärt der ADAC.

FLUGSTORNIERUNG: Bei Flugausfällen ist die Rechtslage klar: Betroffene Kunden erhalten nach der EU-Fluggastrechteverordnung in jedem Fall ihr Geld zurück - unabhängig davon, ob die Airline den Ausfall selbst zu verantworten hat oder nicht. Lediglich ein genereller Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht nicht, wenn sich Fluggesellschaften auf außergewöhnliche Umstände wegen des Virus berufen. Die meisten Verbraucher dürften aktuell oder in den kommenden Wochen von den zunehmenden Flugstreichungen der Airlines betroffen sein.

Streichen die Gesellschaften Flüge aber nicht von sich aus, wird es für die Fluggäste schwieriger: Verbraucher können ihrerseits bei einzeln gekauften Flugtickets nicht nach europäischem Recht auf außergewöhnliche Umstände verweisen und kostenlos stornieren, wie Reiserechtsexperte Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt.

Hier könnten sie grundsätzlich nur »ganz schnell auf die Airline zugehen« und eine Kulanzregelung treffen - oder abwarten, bis der Flug womöglich doch gestrichen wird. Nach Informationen des Verbraucherzentrale Bundesverbands bieten aber zahlreiche Gesellschaften »freiwillige Angebote, umzubuchen oder zu stornieren«. Agenturen/nd

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