Touristen ausgesperrt

Bundesländer im Norden erlassen ein Betretungsverbot / Gäste mussten abreisen, Übernachtungen wurden untersagt

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Schon seit Mittwoch ist Touristen, auch solchen aus der Bundesrepublik, das Betreten Schleswig-Holsteins verboten. Nur noch Auswärtige, die etwas Privates zu erledigen haben oder berufliche Gründe vorweisen können, dürfen kommen. Der Tourismus werde «auf null gebracht», sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) und warnte: Es könne kontrolliert und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden, ob die von der Landesregierung wegen der Infektionsgefahr mit dem Coronavirus getroffene Anordnung befolgt wird. Sie gilt auch für Tagesbesucher.

Bis Donnerstag mussten Touristen das nördlichste Bundesland verlassen haben. Das trifft nicht nur Menschen, die dort Erholung suchten, sondern auch sämtliche Beherbergungsbetriebe. Ob Hotel, als Quartier geeignete Jachthäfen und auch Campingplätze: Sie alle mussten aufgrund der Landesorder vorübergehend schließen.

Wie der Minister zugleich angekündigt hatte, werden auch Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen entsprechende Regelungen treffen. Das ist inzwischen geschehen. Der Nordosten sei «gern und erfolgreich Tourismusland» bekräftigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) angesichts der Besuchssperre im Nordosten, in der aktuellen Situation aber «geht Urlaub nicht mehr», so die Regierungschefin.

Infolgedessen hat ihr Kabinett die nahezu gleichen Bestimmungen erlassen, wie sie in Schleswig-Holstein gelten: Keine Touristen dürfen mehr ins Land, wer noch vor Ort war, musste abreisen, Übernachtungsbetriebe müssen dichtmachen, Busreisen und Tagungen sind untersagt. Das Betretungsverbot gilt sogar für Menschen, die einen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben; es sei denn, sie kommen zum Arbeiten.

Private Besuche von Familienangehörigen seien weiter möglich, sagte Schwesig, doch wer zu diesem Zweck ins Land komme, müsse sich bewusst sein, dass ihn Hotels, Pensionen oder ähnliche Betriebe nicht aufnehmen dürfen. Das seien «drastische Maßnahmen, und wir treffen sie nicht gern», betonte die Ministerpräsidentin, aber sie seien jetzt nötig.

Mit einem solch «drastischen» Betretungsverbot reagiert Niedersachsen zwar nicht auf die Infektionsgefahr, aber mit Anordnungen, die im Endeffekt durchaus einer Abschottung gegen Touristen gleichkommen, denn: Wer möchte schon nach Hannover, ins Weserbergland oder in den westlichen Harz reisen, wenn dort kein Quartier offen steht? Auch im zweitgrößten Bundesland sind «sämtliche Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt», heißt es in einem Erlass des Gesundheitsministeriums.

Und wie Schleswig-Holstein, so hat auch Niedersachsen auf die Möglichkeit von Kontrollen und einer Durchsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen hingewiesen. Polizei und Ordnungskräfte werden das Befolgen der Regeln «mit aller Konsequenz durchsetzen und einschreiten, wenn es erforderlich ist», kündigte Innenminister Boris Pistorius (SPD) an. Seine Warnung richtete sich nicht allein an Beherbergungsbetriebe. Auch an die bundesweite Verfügung zum Schließen von Geschäften und Einschränkungen in der Gastronomie erinnerte der Ressortchef und kündigte an: «Bei Verstößen werden Geschäfte, Eisdielen Cafés oder Restaurants geschlossen, Menschenansammlungen aufgelöst. Auf Basis der Infektionsschutzgesetze seien Bußgelder und auch Strafverfolgung möglich, gab Pistorius allen zu bedenken, die es vielleicht noch nicht verstanden haben.

Leider sei es so, fügte der Minister hinzu, »dass einige Menschen immer noch nicht akzeptiert haben, dass die nun aufgestellten Regeln lebensnotwendig und lebensrettend sind«. Womöglich bezieht sich der Politiker auf ein Verhalten, wie es beispielsweise am Mittwoch in Hannover zu beobachten war: Gruppen spazierten an diesem sonnigen Tag gemütlich am Maschsee, hatten sich in geselliger Runde zum Picknick auf einer Wiese zusammengefunden oder joggten gemeinsam mit anderen Bewegungsfreudigen durch den Stadtwald.

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