Freiburg erlässt Ausgangssperre für Gruppen

Verlassen des Hauses nur noch allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten / Einschränkung soll bis zum 3. April gelten

  • Lesedauer: 2 Min.

Freiburg. Die Stadt Freiburg erlässt wegen der Corona-Pandemie eine Ausgangssperre für größere Gruppen. Ein sogenanntes Betretungsverbot für öffentliche Orte soll von diesem Samstag bis zum 3. April gelten, wie die Stadt am Donnerstagabend mitteilte. Dabei handelt es sich nicht um eine generelle Ausgangssperre, wie eine Sprecherin erklärte. Wer sich im Freien aufhalten möchte, dürfe das allein, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt lebten. Man dürfe zudem weiterhin zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie Lebensmittel einkaufen. Mit der Maßnahme will die Stadt die Ausbreitung des Virus eindämmen. Anlass sei die dramatische Lage der angrenzenden französischen Region Grand-Est.

Öffentliche Orte dürfen dem neuen Verbot zufolge nicht mehr in größeren Gruppen betreten werden. Das Haus oder die Wohnung soll nur noch für dringende Angelegenheiten verlassen werden. Von allen anderen Personen sei dabei ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. In Parks und Grünanlagen dürften sich keine Menschen mehr ansammeln. Man könne aber etwa weiter durch Freiburg joggen, sagte die Stadtsprecherin.

»Uns ist bewusst, dass diese schwerwiegende Entscheidung deutliche Einschränkungen auf das Leben der Freiburgerinnen und Freiburger haben wird«, teilte Oberbürgermeister Martin Horn (parteilos) mit. »Aber nach dem heutigen Stand muss der Schutz der Bevölkerung vor allen anderen Erwägungen Vorrang haben.«

»Wir tun das für die Menschen, um sie ein Stück weit mit zu schützen, und aber eben auch die Nachbarn rechts und links daneben mit zu schützen, und ich glaube, die meisten Menschen werden das sehr gut verstehen und werden auch entsprechend die nächsten 14 Tage überwiegend zu Hause bleiben«, sagte Horn am Abend in den ARD-»Tagesthemen«.

Vor knapp einer Woche haben die Stadt Freiburg und die benachbarten Landkreise die Durchführung aller Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden bis zum 20. April untersagt. Doch immer wieder hätten sich Menschen nicht an diese Allgemeinverfügung gehalten und ihre Kontakte zu anderen nicht eingeschränkt, teilte die Stadt mit. Gerade bei den frühlingshaften Temperaturen verbrächten viele Bürger ihre Freizeit im Freien auf öffentlichen Plätzen, in Parks und Grünanlagen. Der empfohlene Abstand zwischen den Menschen werde dabei häufig nicht eingehalten. Bei solchen Begegnungen bestehe eine erhebliche Gefahr, dass das Coronavirus übertragen werde. »Und die Zahl der Infizierten steigt täglich.« dpa/nd

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