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Schuldenphobie war gestern
Rudolf Hickel fordert einen neuen Sozialvertrag, um die Folgen der Coronakrise abzufedern
Die aktuelle Finanzpolitik verdient für ihr schnelles und unkonventionelles Handeln Anerkennung. Unter dem gigantischen Druck der unmittelbaren Folgen der Covid-19-Wirtschaftskrise sind Maßnahmen jenseits des elenden Streits über die Frage »Mehr Markt und weniger Staat?« durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Bereitgestellt wird gegen den Absturz der infizierten Wirtschaft ein Nachtragshaushalt mit über 156 Milliarden Euro für das laufende Jahr. Absehbare Steuerverluste werden nicht durch Ausgabenkürzungen ausgeglichen, sondern durch den Nachtragshaushalt über öffentliche Kredite finanziert. Hinzu kommen zusätzliche Ausgaben für Krisenkosten, die den ursprünglichen Sollwert 2020 um ein Drittel auf den Spitzenwert von 484,5 Milliarden Euro hochtreiben.
Staatsschuldenphobie war gestern. Dieser Nachtragshaushalt wird ausschließlich über öffentliche Kredite finanziert. Dabei bleibt es jedoch nicht. Milliardenschwere Schutzschilder werden durch den Bund und auch die Länder mit den folgenden Schwerpunkten eingerichtet: Verbesserung der Gesundheitsversorgung, Familienunterstützung, Hilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, Schutz für größere Unternehmen der Realwirtschaft mit 600 Milliarden Euro im »Wirtschaftsstabilisierungsfonds«, steuerliche Hilfen für Unternehmen, generelles Kurzarbeitergeld sowie Miethilfen. Sollte es erforderlich sein, sattelt der Bundesfinanzminister noch ein eigenes Konjunkturprogramm drauf. Die Bundesregierung schätzt derzeit das Finanzvolumen für die beschlossenen Hilfsaktivitäten und Konjunkturprogramme auf 1200 Milliarden Euro. Das wird bei weitem nicht reichen.
Die Frage, wer am Ende die Rechnung bezahlt, birgt neue Sprengkraft. Die Sorge, dass die Superreichen an der Spitze der Vermögenspyramide mal wieder geschont werden, ist groß. Dem muss ein Corona-Sozialvertrag entgegengesetzt werden. Dazu gehört die vielfach geforderte Vermögensabgabe zum Lastenausgleich - allerdings nicht jetzt in der ökonomischen Krise, sondern nach der Normalisierung der wirtschaftlichen Entwicklung. In der aktuellen Phase des ökonomischen Absturzes und dem massenhaften Verlust an Einkommen kann nur die öffentliche Kreditaufnahme helfen.
Die staatliche Kreditaufnahme ist jetzt auch wegen der Gunst der Niedrigzinsen alternativlos. Es wird jedoch nur ein Teil der durch die aufgelaufenen Staatsschulden im nachfolgenden Aufschwung wieder getilgt werden können. Die absehbare Summe der konjunkturunabhängigen, strukturellen Defizite bleibt nach der Rückkehr selbst im günstigsten Fall zum Wirtschaftsboom hoch. Gegen die zu erwartenden neoliberalen Gelüste muss die Politik schon jetzt garantieren, dass dieser Überhang an strukturellen Staatsschulden nicht wie in früheren Jahren unter dem Druck der »schwarzen Null« durch eine Austeritätspolitik mit Kürzungen in den Sozialhaushalten bzw. der Erhöhung von Massensteuern abgebaut wird.
Eine glaubhafte Garantie sozialer Gerechtigkeit stärkt das politische Vertrauen in diesen schwierigen Zeiten und damit auch die Akzeptanz temporärer Einschränkungen des Lebens. Auch dürfen angesichts der Klimakatastrophe die Investitionen in den ökologischen Umbau nicht dafür geopfert werden. Dabei hat die Bundesregierung mit dem Nachtragshaushalt über 156 Milliarden Euro bereits die Weichen falsch gestellt. 100 Milliarden Euro, die als nicht schuldenregelkonform erklärt wurden, sollen ab 2023 binnen 20 Jahre abgebaut werden. Die Tilgungsfrist sollte zur Vermeidung einer erneuten Einsparrunde auf 50 Jahre ausgeweitet werden.
Zum Abbau der verbleibenden Staatsschulden bei Sicherung sozialer Leistungen sowie ökologischer Investitionen ist eine sozial gerechte Steuerpolitik nötig. Die Spitzengruppe, auf die sich die Vermögen in Deutschland konzentrieren, muss in die Pflicht genommen werden. In Erinnerung an die Lastenausgleichsabgabe gegen die Not nach dem Zweiten Weltkrieg ist die wichtigste steuerpolitische Forderung eine zeitlich befristete Vermögensabgabe zur Finanzierung der Folgen der Covid-19-Wirtschaftskrise. Eine Vermögensabgabe von zehn Prozent über fünf Jahre auf die Nettogeldvermögen der privaten Haushalte (also nach Abzug der Schulden) bei einem Freibetrag von 500 000 Euro ist begründbar und machbar.
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