Die Tricks der Versicherer: Sparen auf Kosten geschädigter Autofahrer
Kfz-Versicherungen
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der polizeilich gemeldeten Unfälle von Januar bis November 2019 gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 0,6 Prozent auf über 2,434 Millionen. Bundesweit gab es im Schnitt 7377 Unfälle pro Tag.
Für die Regulierung der entstandenen Schäden müssen die Kfz-Haftpflichtversicherern im Jahr etwa 10 bis 11 Milliarden Euro ausgeben. Es verstärkt sich der Druck auf die Versicherer, bei der Schadensregulierung so viel wie möglich einzusparen - zu Lasten unverschuldet in einen Unfall verwickelter Autofahrer.
Das Ergebnis einer von der AG Verkehrsrecht vor einigen Monaten in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage überrascht deshalb nicht. Danach war die Mehrheit der Befragten beim letzten unverschuldeten Autounfall mit der Schadensregulierung des gegnerischen Kfz-Versicherers zufrieden. Die Unzufriedenen äußerten als wichtigste Gründe die verzögerte Zahlung bzw. die Zahlung erst nach Klageerhebung durch einen Anwalt.
Im Umfrageergebnis sehen die Verkehrsanwälte ein deutliches Indiz dafür, dass die Mehrzahl der Betroffenen nicht weiß, welche Schadensleistungen ihnen im Einzelfall tatsächlich zustehen. »Wäre dies der Fall, würde der Anteil derjenigen, der mit der Regulierungspraxis der Versicherungen nicht einverstanden ist, vermutlich gegen 100 Prozent tendieren«, sagt Dr. Daniela Mielchen, Vorstandsmitglied der AG Verkehrsrecht, und fügt hinzu: »Wenn ein Unfallbeteiligter keinen Fachanwalt einschaltet, erhält er in einer Mehrheit der Fälle nur 70 bis 80 Prozent der ihm zustehenden Entschädigung.«
Keine Einzelfälle, sondern die Masse der Fälle
Zwei Beispiele verdeutlichen exemplarisch die fragwürdige Regulierungspraxis von Kfz-Versicherern. So zeigt der Fall einer Verkehrsanwalt-Kanzlei in Aschaffenburg, dass ein Geschädigter sich keinesfalls auf das Gutachten des vermeintlich »neutralen« externen Sachverständigen der Versicherung verlassen sollte, der den Fahrzeug- schaden um 1050 Euro niedriger auswies als der vom Geschädigten beauftragte freie Gutachter. Der Anwalt klagte diesen Differenzbetrag schließlich erfolgreich ein.
Ohne die Einschaltung eines Anwalts und eines freien Gutachters hätte der Geschädigte einen erheblichen Verlust erlitten - und zwar ohne es zu merken.
Weitaus drastischer stellte sich der Fall einer Mandantin einer Anwaltskanzlei in Andernach dar. Sie war beim Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen von einem Auto erfasst und lebensgefährlich verletzt worden. Die Versicherung der Unfallverursacherin lehnte entgegen der Rechtslage zunächst jede Haftung ab und hoffte, die Sache würde im Sand verlaufen. Wiederum erst nach Klageerhebung stimmte die Versicherung in einem Vergleich einer Schadenersatzzahlung von rund 240 000 Euro zu.
»Unberechtigte Kürzungen sind keine Einzelfälle, sondern kommen bei der Masse der Fälle vor«, erklärt Dr. Daniela Mielchen. Viele Versicherungen beauftragen mittlerweile spezielle Prüfdienstleister, die die Werkstattrechnungen oder Gutachten mit Hilfe standardisierter Software bearbeiten und Kürzungen vornehmen. Oft verstoßen die Kürzungen gegen die geltende Rechtsprechung.
Einige Grundregeln zum Schutz vor Risiken
Wer einige Grundregeln beachtet, kann aus Sicht der AG Verkehrsrecht unnötige Risiken vermeiden. So sollte nach dem Unfall keinesfalls zuerst der gegnerische Versicherer kontaktiert werden, denn dieser verfolgt nicht die Ziele des Geschädigten, sondern will ausschließlich die Schadenkosten minimieren. Des Weiteren sollte der Geschädigte nicht einem Gutachter des gegnerischen Versicherers vertrauen, sondern immer selbst einen Sachverständigen beauftragen. Diese Kosten muss bei einem unverschuldeten Unfall der Versicherer tragen, vorausgesetzt die Schadenhöhe liegt mindestens zwischen 1000 und 1500 Euro.
Ein Anwalt auch für kleine Schäden
Inzwischen raten auch viele Gerichte dazu, selbst bei der Regulierung von kleineren Schäden immer einen Anwalt einzuschalten. Wichtig zu beachten ist dabei aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft: Der Anwalt sollte immer von Anfang an konsultiert werden, um allen Unwägbarkeiten schnell und juristisch angemessen zu begegnen sowie das Risiko irreparabler finanzieller Nachteile durch eine Schadensteuerung der Versicherung zu vermeiden.
Last but not least ist eine anwaltliche Vertretung für das schuldlose Unfallopfer immer kostenfrei, da seine Anwaltskosten stets von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. DAV/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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