Schutz der Mieter in Zeiten der Corona-Krise?

Kündigung von Mietverträgen

  • Lesedauer: 2 Min.

Antwort gibt Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:

Der Bundestag hat am 25. März 2020 ein Gesetzespaket beschlossen, um Menschen und Unternehmen in der Corona-Krise Unterstützung zu geben. Ein wichtiger Punkt dabei: Während der Corona-Krise Mieter vor einer Kündigung ihrer Mietverhältnisse zu schützen.

Können nämlich Mieter wegen ihrer großen finanziellen Probleme im Zusammenhang mit Corona ihre Miete nicht zahlen, dann darf der Vermieter ihnen derzeit nicht kündigen. Dies gilt für die rückständigen Mieten, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig sind.

Das Gesetz betrifft sowohl die private Wohnungsmiete als auch zum Beispiel die Miete oder die Pacht, die für Büro-, Gewerbe- sowie Geschäftsräume zu entrichten sind.

Der Kündigungsstopp gilt

nur bis 30. Juni 2022

Wichtig ist allerdings der Hinweis: Diese Regelung bedeutet nicht, dass Mieter für diesen Zeitraum keine Miete zahlen brauchen. Denn: Der Kündigungsstopp wegen rückständiger Mieten im genannten Zeitraum gilt nur bis 30. Juni 2022. Bis dahin müssen Mieter den Betrag nachzahlen, den sie jetzt nicht zahlen können. Ansonsten kann später die Kündigung drohen.

Wichtig ist zu beachten

Mieter müssen also dem Vermieter wirklich glaubhaft machen können, dass ihre Probleme mit der Zahlung der Miete mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu tun haben. Aus anderen Gründen dürfen Vermieter durchaus auch jetzt kündigen.

Das Gesetz seit dem 27. März 2019 in Kraft

Das Gesetzespaket mit den Milliardenhilfen für Unternehmen und Bürger in der Corona-Krise ist am Abend des 27. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.

Am Vormittag hatte der Bundesrat das Hilfspaket mit Maßnahmen zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnung der Bürger einstimmig beschlossen.

Die ersten Gelder sollen noch vor dem 1. April bei den Betroffenen ankommen. (Mit dpa)

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