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Koalition vereinbart höheres Kurzarbeitergeld
Mehrwersteuersenkung in der Gastronomie geplant / 500 Millionen für Digitalisierung von Schülern
Berlin. Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verständigt, um die Folgen der Corona-Krise auf besonders getroffene Arbeitnehmer zu mildern. Wie CDU, CSU und SPD in der Nacht zum Donnerstag nach Beratungen des Koalitionsausschusses in Berlin mitteilten, sollen je nach Bezugsdauer bis zu 80 Prozent des Lohnausfalls ausgeglichen werden, bei Haushalten mit Kindern bis zu 87 Prozent. Auch für Arbeitslose wurden höhere Leistungen vereinbart. Gastronomiebetriebe sowie kleine und mittelständische Unternehmen sollen steuerlich entlastet werden, Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung für den digitalen Unterricht.
Bislang hatte das Kurzarbeitergeld 60 beziehungsweise 67 Prozent betragen. Nun soll es für diejenigen, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für Eltern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Eltern) erhöht werden. Das soll längstens bis Jahresende gelten.
Wegen der wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung haben mehr als 700.000 Betriebe in Deutschland Kurzarbeit für ihre Beschäftigten beantragt. Der Koalitionsausschuss vereinbarte ferner, dass ab dem 1. Mai bis Jahresende Kurzarbeiter in allen Branchen ein Einkommen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen dürfen. Arbeitslose, bei denen der Bezug von Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember enden würde, erhalten die Leistung drei Monate länger.
In der Gastronomie wird die Mehrwertsteuer für Speisen ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt. Kleinen und mittelständischen Firmen wird ermöglicht, die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Steuervorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 vorzunehmen.
Außerdem beschloss die Koalition, Schülerinnen und Schüler wie auch Schulen mit 500 Millionen Euro bei der Digitalisierung zu unterstützen. Den Schulen werde ermöglicht, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu zahlen. Darüber hinaus soll die Ausstattung in Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist. epd/nd
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