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Falsche Prioritäten
Bundesanwaltschaft führte 2019 nur 24 Verfahren zu rechtem Terror - aber mehr als 400 zu Islamismus
Der NSU-Kompex, die Gruppe »Freital«, Revolution Chemnitz, die Ausschreitungen von Bautzen, Heidenau und Chemnitz. Die Anschläge von Hanau, Halle und Kassel - rechter Terror erschüttert seit Jahren die Bundesrepublik. Die Aufarbeitung der Gewalt und der für sie verantwortlichen Netzwerke kommt derweil nur zögerlich voran. Wenn überhaupt, dann meist nur auf Druck von Opferangehörigen und der kritischen Zivilgesellschaft. Gerade die juristische Aufarbeitung des Rechtsterrorismus spielt in diesem Prozess eine bedeutende Rolle, doch wie ist es um sie bestellt? Wo setzt die Justiz vor diesem Hintergrund ihre Prioritäten?
Mit diesen Fragen hatte sich die Linksfraktion jüngst an die Bundesregierung gewandt. Sie wollte herausfinden, wie viele Verfahren zum rechten Terrorismus die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr durchgeführt hat. In der »nd« vorliegenden Antwort wird erklärt, dass die Behörde in insgesamt 24 entsprechenden Verfahren tätig wurde. 17 Ermittlungsverfahren davon führte sie gegen 50 Beschuldigte aufgrund der Bildung einer terroristischen Vereinigung, sechs Verfahren gegen sieben Beschuldigte aufgrund von Mord und ein Verfahren gegen vier Beschuldigte aufgrund mehrerer Vergehen, darunter Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung.
In anderen Bereichen leitete der Generalbundesanwalt im vergangenen Jahr 244 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus und 401 Verfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus ein. 161 Ermittlungsverfahren bezogen sich auf den »Islamischen Staat«, vier auf Linksterrorismus in Deutschland und zwei Ermittlungsverfahren hatten einen Bezug zu internationalem Linksterrorismus. Grade im Vergleich mit den Verfahren zum islamistischen Terror muten die Maßnahmen der Bundesanwaltschaft bezüglich des rechten Terrors gering an.
Martina Renner, Innenpolitikerin der Linksfraktion, kommentierte gegenüber »nd«: »Die Zahl der geführten Verfahren mit Bezug zum rechten Terror zeigt noch immer, dass die politischen Prioritäten andernorts liegen.« Das müsse sich jetzt ändern. Zudem sollten die Verfahren »beispielsweise im Komplex ›Nordkreuz‹ und Franco A. so aufeinander bezogen werden, dass sie dem Netzwerkcharakter gerecht werden«, fügte die Politikerin hinzu.
Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen zwei Mitglieder der extrem rechten Prepper-Gruppe »Nordkreuz«, die Teil des rechten »Hannibal«-Netzwerkes in Bundeswehr und Sicherheitsbehörden ist. Auch der extrem rechte Bundeswehr-Oberstleutnant und Terrorverdächtige Franco A. soll sich in diesem Jahr vor Gericht verantworten. A. war Mitglied in dem Netzwerk des früheren Elitesoldaten André S., alias »Hannibal«. Ende April hatte die Bundesanwaltschaft zudem Anklage gegen die Neonazis Stephan E. und Markus H. wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erhoben. Inwiefern die Verfahren unter Corona-Bedingungen durchgeführt werden können, ist noch unklar.
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