Kein Visum, kein Eigenbedarf

Mietrechtsurteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Gerade wegen der Wohnungsnot in den Großstädten sind Eigenbedarfskündigungen fast immer sehr umstritten. Nun musste die Rechtsprechung klären, ob ein ausländischer Eigentümer, der nicht mal ein Visum für Deutschland nachweisen kann, überhaupt wegen Eigenbedarfs kündigen darf. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ist das nicht möglich. Verwiesen wurde auf ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 65 S 227/18).

Der Fall: Ein russischer Staatsangehöriger besaß eine Wohnung in Berlin. Nach eigenen Angaben wollte er seine beruflichen Aktivitäten in Richtung Deutschland ausweiten und kündigte deswegen seinem Mieter. Wie sich herausstellte, verfügte er nicht einmal über ein Visum, das ihm den dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik ermöglicht hätte. Der Mieter zweifelte an, dass diese Eigenbedarfskündigung rechtens sei.

Das Urteil: Zwei Gerichtsinstanzen waren in dieser Sache einer Meinung - die Kündigung hatte keinen Bestand. Wenn der Wunsch nach einer Eigennutzung aus ausländerrechtlichen Gründen momentan gar nicht zu realisieren sei, dann könne auch nicht mit Hinweis auf Eigenbedarf gekündigt werden. Die Tatsache, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Betroffenen auf Antrag grundsätzlich möglich sei, ändere nichts daran. LBS/nd

- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -