Neue Hygieneregeln am Arbeitsplatz

Fragen & Antworten

  • Lesedauer: 3 Min.

Das Bundeskabinett hatte dafür Mitte April zusätzliche verbindliche Standards beschlossen. Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegten, steige auch das Infektionsrisiko, so das Bundesarbeitsministerium. »Deshalb ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.« Dazu nachfolgend Fragen & Antworten.

Worum geht es im Kern?

Beschäftigte sollen bei der Arbeit möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Umgesetzt werden soll das über Vorkehrungen am Arbeitsplatz durch bauliche Veränderungen oder durch eine Umorganisation der Arbeitsabläufe.

Wie sollen die Vorkehrungen am Arbeitsplatz aussehen?

Es wird grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist. und zwar in Gebäuden und im Freien.

Umgesetzt werden könne das auch durch Absperrungen, Markierungen, Zugangsregelungen oder Trennwände. Wo das nicht machbar ist, sollen Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verweist hier auf die Supermärkte, Apotheken oder andere Geschäfte, die bereits Bodenmarkierungen und Plexiglasscheiben an den Kassen installiert haben.

Arbeitgeber sollen zudem Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender aufstellen, »um die erforderliche häufige Handhygiene« zu ermöglichen. Auch Firmenwagen sollen mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie mit Papiertüchern und Müllbeuteln ausgestattet werden. Vorgesehen sind auch kürzere Reinigungsintervalle bei Räumen und Firmenfahrzeugen.

Wie sollen Arbeitsabläufe umorganisiert werden?

Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheit im Büro sollen durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt werden. Büroarbeit soll nach Möglichkeit weiterhin im Homeoffice erledigt werden. In Pausenräumen und Kantinen sollen Tische und Stühle weit genug auseinandergestellt werden.

Für Baustellen oder Außeneinsätze sehen die Regeln möglichst »vereinzeltes Arbeiten« oder kleine, feste Teams vor, die auch möglichst immer dasselbe Fahrzeug nutzen sollen. Ebenso sollen immer dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten eingeteilt werden, soweit es geht. Werkzeuge sollen personenbezogen verwendet und anderenfalls entsprechend gereinigt werden.

Für alle Beschäftigten gelte der Grundsatz: »Niemals krank zur Arbeit«. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.

Wie verbindliche sind die neuen Regeln?

»Diese Regeln sind verbindlich, und sie sind einzuhalten«, sagt der Bundesarbeitsminister Heil. Er rechnet damit, dass die allermeisten Unternehmen das tun werden. Stichprobenartige Kontrollen soll es dennoch geben. Heil betont aber, es gehe hier um gemeinsam verabredete neue Regeln: Arbeitgeber und Gewerkschaften seien bei der Erarbeitung mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswidrigkeitsandrohungen zu belasten. dpa/nd

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