• Politik
  • Corona und soziale Folgen

Gericht bremst Sachsens Sonderweg

Grundschulbesuch vorerst freiwillig / Viel Kritik an Rückkehr zu Regelbetrieb

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 3 Min.

Abstand ist das A und O. Eineinhalb Meter Distanz sollen Menschen auch in Sachsen zueinander wahren, damit sich Corona nicht verbreitet. Das sei ein »wesentlicher Bestandteil« des Schutzkonzeptes im Freistaat, stellte das Verwaltungsgericht Leipzig fest. Nur in einem Lebensbereich werde diese Abstandsregelung ausgesetzt: in den Grundschulen, die seit diesem Montag wieder geöffnet sind, ohne dass in Klassenräumen auf Abstand geachtet werden müsste. Dafür habe das Land »keinen sachlichen Grund« vorgetragen, urteilte das Gericht und gab zwei Klagen von Schülern und ihren Eltern statt. Das Kultusministerium stellte es daraufhin vorläufig allen Eltern frei, ob sie ihr Kind am Unterricht teilnehmen lassen oder nicht.

Generell hält der Freistaat aber an seinem Sonderweg in der Schulpolitik in Zeiten von Corona fest. Während andere Bundesländer auf Unterricht in kleinen Gruppen und im Schichtbetrieb setzen, kehrt Sachsen in der Primarstufe faktisch zum Regelbetrieb zurück: Schüler der Klassen 1 bis 4 können täglich Schule und Hort besuchen. Kern des Hygienekonzepts ist die strikte Trennung der Klassen, die auch in Pausen, auf dem Schulhof und beim Essen gewährt sein soll. Ihnen sind feste Lehrer und Erzieherinnen zugeordnet. Unter dieser Prämisse könne man »von den Vorgaben, Abstand zu halten und Kleingruppen zu bilden, abrücken«, sagte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz bei Vorstellung des Konzepts, an dem Infektiologen und Kinderärzte aus Dresden und Leipzig mitgewirkt hatten. Der CDU-Minister begründet die weitgehende Lockerung mit der besonderen Bedeutung eines Schulbesuchs für Kinder im Grundschulalter, in dem grundlegende Kompetenzen wie Lesen und Rechnen erworben werden, die Fähigkeit zu eigenständigem Lernen aber fehlt. Würde der Unterricht weiter beschränkt, würde man sich »an der Bildungsbiografie der Kinder versündigen«, sagte er der »Sächsischen Zeitung«.

Von Eltern, Beschäftigten und deren Interessenvertretern kommt aber massive Kritik. Manche fürchten, wie die Kläger in Leipzig, erhöhte Infektionsrisiken. Piwarz entgegnet in dem Interview, es gebe bisher in Sachsen »keinerlei Indizien«, dass Infektionen von Schulen und Kitas ausgegangen seien: »Das Risiko ist derzeit aus unserer Sicht beherrschbar.« Luise Neuhaus-Wartenberg, Linksabgeordnete im Landtag, spricht indes von einem »großen Sprung ins kalte Wasser«. Das Leipziger Stadtmagazin »Kreuzer« sieht sogar ein »Super-Experiment« unter der Devise »Lockerung first, Analyse später«, das nicht einmal von einem Monitoring und systematischen Tests begleitet werde.

Lehrer einer Leipziger Grundschule kritisierten in einem offenen Brief an den Minister auch ein falsches pädagogisches Signal. Während der Notbetreuung habe man die Kinder an Abstandsregeln gewöhnt, die nun auf einmal obsolet sein sollten. Der plötzliche Strategiewechsel sei »schwer vermittelbar«. An den Schulen stellt man sich die Frage, wie Hygieneregeln in engen, nur spärlich mit Waschbecken und Toiletten ausgestatteten Häusern eingehalten werden sollen. Laut Gewerkschaft GEW habe der Minister »entweder keine Ahnung von der Situation vor Ort oder ignoriert sie mutwillig zugunsten eines Siegertreppchens im Öffnungswettlauf«. Der Sächsische Erzieherverband SEV hält eine strikte Trennung der Gruppen für »faktisch nicht möglich«, weil die dafür nötigen Räume und Mitarbeiter fehlten. Landeschefin Katja Reichel warnt vor enormer Belastung durch Mehrarbeit und Überstunden und fügt an: »Das funktioniert nur, bis einer ausfällt.«

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