»Geiselnahme mit Atomwaffen«

Aktivisten haben Verfassungsbeschwerde gegen die nukleare Teilhabe eingereicht

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

Friedensaktivist*innen wehren sich gegen ihre Kriminalisierung. Darüber sprach Peter Nowak mit Katja Tempel, Ernst-Ludwig Iskenius und Karen Semiramis Welhöner (v.l.n.r.) von der Prozesskampagne »Wider§pruch«.

Sie haben am Montag Verfassungsbeschwerde gegen die nukleare Teilhabe eingereicht. Was ist der Hintergrund dieser juristischen Maßnahme?

Katja Tempel: Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist eine Aktion des zivilen Ungehorsams gegen Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel. Wir wurden wegen Hausfriedensbruchs verurteilt und wehren uns dagegen mit Rechtsmitteln bis hin zur Verfassungsbeschwerde. Formal wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung, aber inhaltlich beruft sie sich auf den rechtfertigenden Notstand, weil die nukleare Teilhabe das Leben von Menschen gefährdet und deren und unsere Würde verletzt. Die Geiselnahme der Menschen mit Atomwaffen ist eben auch eine schwere Missachtung der Würde.

Was ist bei der Aktion im Fliegerhorst Büchel geschehen?

Karen Welhöner: Wir haben im September 2016 die Start- und Landebahn besetzt und dabei die dortigen Kriegsübungen unterbrochen. Um von Weitem als Friedensaktivist*innen erkennbar zu sein, hatten wir bunte Luftballons und Banner dabei. Nach einer Stunde kamen die ersten Soldat*innen auf uns zu. Wir haben uns davon jedoch nicht beeindrucken lassen und sind singend weitergelaufen. Letztendlich wurden wir festgenommen. Nach vier Stunden im Militärgewahrsam wurden wir vom Gelände gebracht. Es folgte das Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs.

Sie berufen sich bei Ihrer Aktion auf den rechtfertigenden Notstand. Können Sie den juristischen Begriff erläutern?

Katja Tempel: Der rechtfertigende Notstand ist ein Gesetz, das beschreibt, unter welchen Bedingungen eine Straftat nicht rechtswidrig ist. Es geht darum, dass Straftaten in bestimmten Situationen gerechtfertigt sind. Unter anderem dann, wenn mit ihnen eine größere Gefahr abgewendet werden soll.

Was bedeutet das konkret in Ihrem Fall?

Katja Tempel: Angewendet auf unsere Aktion bedeutet das: Der Hausfriedensbruch im Atomwaffenlager Büchel war gerechtfertigt und damit nicht rechtswidrig, weil wir damit die Gefahr eines Atomkriegs von deutschem Boden aus abwenden wollten.

Sie werfen den Gerichten Diskursverweigerung vor, weil es sich nicht genügend mit Ihren Argumenten befasst habe. Aber sind Gerichte ein guter Ort für solche Auseinandersetzungen?

Katja Tempel: Darüber haben wir uns auch Gedanken gemacht. Eigentlich ist die Straße der Ort unseres Widerstandes. Aber wir sind davon überzeugt, dass Veränderung auf vielen Ebenen stattfinden muss, eben auch im Gerichtssaal. Dabei lassen wir uns einerseits auf juristische Logiken ein, andererseits brechen wir diese auch immer wieder mit politischen und persönlichen Argumentationen auf. Auch Richter*innen und Staatsanwält*innen tragen Verantwortung, sich für eine lebenswerte Welt einzusetzen - und diese fordern wir immer wieder ein.

Wäre es nicht wünschenswert, größere Teile der Gesellschaft würden sich mehr mit Ihren Argumenten auseinandersetzen?

Ernst-Ludwig Iskenius: Natürlich ist es wünschenswert, wenn die von uns aufgeworfenen Fragen zur Völkerrechtswidrigkeit breit diskutiert werden. Das fällt uns aber nicht in den Schoß, sondern wir müssen als Minderheit den sogenannten Humus bilden, auf dem diese Diskussion gedeihen kann. Dafür sind dann unsere Aktionen des zivilen Ungehorsams und darüber hinaus unsere Prozesse wichtig. Sie sind Bestandteil eines aktiven Verfassungsschutzes. Von daher ist es folgerichtig, bis ans Bundesverfassungsgericht zu gehen. Allein, wenn dieses höchste Gericht über unsere aufgeworfenen Fragen verhandeln würde, würde das die gesellschaftliche Diskussion beflügeln.
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