Die Empörungswelle

Schwerin: Weiter Angriffe auf die neue Verfassungsrichterin Barbara Borchardt (Linke)

Von der Ostsee bis über die Alpen und zurück schwappte sie, die Empörungswelle. Ausgelöst hatte sie der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, getragen wird sie durch aufbrausende Schlagzeilen, Artikel und Äußerungen von häufig als mindestens konservativ zu bezeichnenden Medien und Sich-zu-Wort-Meldern. Hinwegspülen soll sie Barbara Borchardt, neue Verfassungsrichterin im Nordosten, bis 2016 Linke-Landtagsabgeordnete und vor deren Beitritt zur Bundesrepublik Bürgerin der Deutschen Demokratischen Republik, in der sie Rechtswissenschaft studierte. Allein: Man kann den Eindruck gewinnen, eine breite Öffentlichkeit, von den ohnehin für Rote-Socken-Kampagnen Emfänglichen konnte die Welle bisher irgendwie nicht mitreißen.

Wenn nun der Landtag in Schwerin dieser Tage zu seinen ersten Sitzungen nach Borchardts Wahl zur Richterin am Landesverfassungsgericht mit den Stimmen von SPD, CDU und Linkspartei zusammenkommt, will die AfD per Dringlichkeitsantrag ein Votum des Landtags gegen Borchardt erreichen. Dieser könne eine Verfassungsrichterin zwar nicht einfach abberufen, zitiert die Nachrichtenagentur dpa den AfD-Fraktionsvorsitzenden Nikolaus Kramer. »Er kann aber ihr Ausscheiden beim Landesverfassungsgericht beantragen, woraufhin letzteres dann tätig wird.« Die Partei beziehe sich dabei auf Artikel 6 und 7 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes.

Aussicht auf Erfolg dürfte dem Antrag nicht beschieden sein. Zwar kritisierten Landtags-SPD und -CDU noch am Montag heftig Aussagen Borchardts zum Mauerbau in einem Interview nach ihrer Wahl gegenüber der »Süddeutschen Zeitung«. »Ihre Formulierungen zu den Mauertoten sind völlig indiskutabel und aufs Schärfste zurückzuweisen«, erklärte etwa CDU-Fraktionschef Torsten Renz. Und der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Krüger sagte: »Ich verurteile alle Äußerungen zur Relativierung der Mauer und der Mauertoten.« Dennoch signalisierten beide Politiker, dass sie nicht an der Entscheidung rütteln wollen. Krüger erklärte: »Wir haben sie gewählt.« Und Renz verwies darauf, dass die Zustimmung zur Kandidatin der Linken Teil eines »Pakets« gewesen sei, um für alle neu zu wählenden Verfassungsrichter des Landes die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu sichern.

Als Beleg für ihre Nichteignung für das Richteramt dient Kritikern der Linkenpolitikerin die Erwiderung Borchardts auf eine Aussage des SZ-Interviewers: »Sie schrieben auch, Menschen hätten an der Mauer ›ihr Leben verloren‹. An der Mauer wurden aber Menschen erschossen.« Borchardt: »Es gab Mauertote auf beiden Seiten, es sind auch Grenzsoldaten erschossen worden.« Weitaus weniger häufig wird in der Berichterstattung allerdings berücksichtigt, wie das Interview weiterging. Interviewer: »Es wurden sehr viel mehr Menschen wegen sogenannter Republikflucht getötet.« Borchardt: »Das will ich gar nicht abstreiten. An dieser Tatsache gibt es auch nichts zu rechtfertigen.«

Bei Erscheinen des Interviews war Borchardt allerdings schon längst mit Zuschreibungen wie »Linksextremistin«, »Schande« oder »verfassungsfeindliche Person« überzogen worden. Bundes-CDU, FDP, AfD oder auch Verfassungsrechtler arbeiteten sich fleißig an der Mitgliedschaft Borchardts in der »Antikapitalistischen Linken« ab, einem Zusammenschluss innerhalb der Linkspartei, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als »linksextremistisch« eingestuft und beobachtet wird - weil er, nun ja, weitreichende antikapitalistische Forderungen vertritt.

Dass im Grundgesetz allerdings gar keine Wirtschaftsordnung festgeschrieben ist, das Eintreten für eine Alternative zum Kapitalismus also nicht im Gegensatz zur Verfassung stehen muss, ist als Argument gegen die geheimdienstliche Einstufung und Beobachtung nicht neu. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ficht das bekanntlich nicht an. Wobei erwähnt werden muss, dass das Landesamt Mecklenburg-Vorpommern des Inlandsgeheimdienstes die Linke-Vereinigung im Nordosten nicht beobachtet.

Und Borchardt selbst? Die macht den Eindruck eines Felsens in der Kritikbrandung. Sie weicht nicht von ihren Standpunkten zurück, bekräftigt, dass sie sehr wohl auf dem Boden des Grundgesetzes stehe, und rechnet ihren Gegnern, die nicht nur ihre politische Einstellung kritisieren, sondern der Juristin auch die fachliche Kompetenz absprechen, ihre jahrelangen Erfahrungen vor, etwa im Rechtsausschuss des Landtags oder als stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts - zu dem sie 2017 ohne jedwede Empörungswelle gewählt wurde.

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