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Streit um Plattform
Bloggerin Detlef Georgia Schulze will Diskussion in linken Unterstützer*innenkreisen
Am 29.01.2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage gegen das Verbot des angeblichen Vereins linksunten.indymedia verhandelt. Die Klage war abgewiesen worden. Die Rechtmäßigkeit des Verbots war allerdings gar nicht geprüft worden, weil nicht der Verein selbst geklagt hatte, sondern Personen, denen die Verbotsverfügung zugestellt wurden. Ende Mai hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteilsbegründung veröffentlicht. Doch damit ist die juristische Auseinandersetzung nicht beendet.
Am 8. Juni haben die fünf Betroffenen im Verbotsverfahren Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. »Das Innenministerium hat ein Presseorgan unter dem Deckmantel des Vereinsgesetz verboten«, begründet Lukas Theune, der Anwalt der Kläger*innen, den juristischen Schritt in einem Interview mit dem Freien Radio Dreyeckland aus Freiburg.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verletze die Pressefreiheit, moniert der Jurist. Die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg und nicht das Bundesinnenministerium wäre zuständig gewesen, gepostete Beiträge zu beanstanden, ohne gleich die ganze Plattform zu verbieten. Für Theune ist der Verein ein Konstrukt, mit dem das Bundesinnenministerium ein kritisches Medium verboten hat.
Davon könnten auch andere Medien, auf denen anonym Nachrichten gepostet werden, betroffen sein, warnt der Anwalt. Daher sieht er die Verfassungsbeschwerde auch als einen Beitrag zum Kampf für die Pressefreiheit. Allerdings könne es mehrere Jahre dauern, bis es zu einer Entscheidung kommt. Bis dahin bleibt linksunten.indymedia abgeschaltet.
Die Bloggerin Detlef Georgia Schulze, die sich dazu bekennt, auf linksunten.indymedia publiziert zu haben, sieht dafür in der Urteilsbegründung keine Handhabe. »Rechtlich wäre es möglich, dass sich neue Personen finden, die eine Internet-Zeitung gleichen Namens herausgeben und moderieren.« Es sei allerdings die Frage, ob es Personen gibt, die diese Aufgaben übernehmen wollen und können, betont die auf Rechtswissenschaft spezialisierte Politikwissenschaftlerin gegenüber nd.
Sie bezieht sich bei ihrer Einschätzung auf eine Passage in der Urteilsbegründung, in der klargestellt wird, dass von der Verbotsverfügung nicht das »unter der Internetadresse ‚linksunten.indymedia.org betriebene Veröffentlichungs- und Diskussionsportal«, sondern der »dahinter stehenden Personenzusammenschluss ‚linksunten.indymedia‘ als Organisation« betroffen waren.
»Das Urteil ist eine Blamage für die Kläger*innen. Eine Blamage für die Beklagte Bundesrepublik Deutschland – und nicht zuletzt auch eine Blamage für das Gericht selbst und die Medien, die 2017 über das Verbot berichteten«, kritisiert Schulze. Alle hätten seit 2017 den Eindruck erweckt, das Internetportal sei verboten werden. Diese Version sei auch nicht korrigiert worden, nachdem die Urteilsbegründung veröffentlicht ist. Schulze will damit vor allem in den linken Unterstützer*innenkreisen eine Diskussion anregen. Dort hatte man nach dem Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht Ende Januar wenig gehört.
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