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- Proteste gegen G20-Gipfel
Die Bilanz der Richterin
Fünf Teilnehmer der Proteste gegen den G20-Gipfel 2017 zu Haftstrafen und Arbeitseinsätzen verurteilt.
Während am Freitag im Strafjustizgebäude am Hamburger Sievekingsplatz die Richterin ihre Urteilsbegründung vortrug, forderten draußen Demonstrant*innen »Solidarität mit den G20-Gefangenen«. Am Landgericht fiel das Urteil gegen fünf Angeklagte, die an einem Aufmarsch des »Schwarzen Blocks« am 7. Juli 2017 im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel in der Hansestadt teilgenommen hatten und über die Elbchaussee gezogen waren. Dabei kam es zu Brandstiftungen und Sachbeschädigungen. Geschätzter Schaden: rund eine Million Euro. Das Gericht verurteilte den angeblichen Haupttäter Loïc S. zu drei Jahren Haft wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Beihilfe zur Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Der Haftbefehl gegen den 24-jährigen Franzosen wurde aufgehoben. Er hat bereits 16 Monate in Untersuchungshaft gesessen. Eine Fluchtgefahr bestehe aufgrund seiner familiären Bindungen nicht, sagte Richterin Anne Meier-Göring. Sie gehe davon aus, dass Loïc S. seine Reststrafe antreten werde.
Ein 26-Jähriger aus Hessen erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, ein 24-Jähriger wurde zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafen der beiden Hessen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zwei weitere junge Männer, ebenfalls Hessen, müssen 20 Arbeitsstunden erbringen. Sie waren zur Tatzeit noch minderjährig. Daher verlief der Prozess teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wohl aber auch, um Solidaritätsbekundungen zu unterbinden. Die Verteidiger hatten für alle Beschuldigten Freispruch gefordert.
Kritik an Polizei
Die Richterin setzte sich in ihrer Urteilsbegründung auch mit den weit härteren Forderungen der Staatsanwaltschaft auseinander, die darüber hinaus das sogenannte Hooligan-Urteil des Bundesgerichtshofs analog anwenden wollte, wonach jeder einzelne Angeklagte für die Taten der anderen Teilnehmer des Aufmarsches verantwortlich sei. Allgemein gilt im Strafrecht der Grundsatz, dass Angeklagten jeder einzelne Tatvorwurf konkret nachgewiesen werden muss. Bei Anwendung der Hooligan-Theorie wäre das nicht mehr nötig gewesen: Mitgegangen hätte dann auch mitgehangen bedeutet. Doch all das wies Richterin Meier-Göring zurück. Sie sprach mit Blick auf die von der Staatsanwaltschaft behauptete »mittäterschaftliche Beteiligung« von einem »Griff in die juristische Trickkiste« und einem »Konstrukt«. Auch die Polizei blieb nicht ungeschoren. Diese habe Zeugen »zu ergebnisorientiert befragt«, und das sei »noch sehr milde formuliert«, befand die Richterin. Es habe darüber hinaus in den Medien eine »politische Stimmungsmache gegen uns und auch gegen die Angeklagten gegeben«. Die Juristin sei zu kritisch den Ermittlungsbehörden gegenüber, hatte es geheißen. Aber auch die Verteidigung musste Kritik einstecken. Dass ihre Mandanten »nur friedlich demonstrieren wollten«, sei vom vorliegenden Beweismaterial nicht gedeckt.
Entsprechend standen die Vorkommnisse auf der Elbchaussee im Mittelpunkt der Urteilsbegründung des Gerichts. Am 7. Juni gegen 7.30 Uhr waren demnach etwa 220 schwarz gekleidete Vermummte in einem »martialisch anmutenden Marsch« über die Nobelmeile im Stadtteil Ottensen gezogen und hatten »eine Schneise der Verwüstung« hinterlassen. 19 Autos wurden nach Angaben der Richterin zerstört, 19 weitere beschädigt, bei 60 Gebäuden wurden die Scheiben eingeworfen. Ein Busfahrer erlitt einen Schock, war längere Zeit arbeitsunfähig.
Zwar waren die Teilnehmenden maskiert, dennoch sei Loïc S. durch seine Kleidung und einen typischen Gang aufgefallen. Nach der Randale kam es noch zu weiteren Vorfällen wie in der Altonaer Einkaufsmeile Große Bergstraße. Laut Videos war Loïc S. auch bei abendlichen Krawallen im Schanzenviertel dabei.
Demnächst werden die Vorkommnisse am Rondenbarg am Hamburger Volkspark juristisch aufgearbeitet. Obwohl dort viele Demonstranten schwer verletzt wurden, werden zahlreiche Teilnehmer eben jener Demo angeklagt. Dem Hamburger Senat unter seinem damaligen Ersten Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) wird derweil weiterhin dessen harte Linie gegen die Proteste vorgeworfen: Stadtviertel wurden abgesperrt, Polizeikräfte agierten nervös bis rücksichtslos. Bisher kam es zu keiner Anklage gegen Beamte, denen Übergriffe gegen friedliche Demonstranten und Unbeteiligte vorgeworfen werden.
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